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Urteil: Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahl verfassungswidrig

Archivmeldung vom 09.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/clker.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/clker.com / pixelio.de

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt. Die Richter urteilten, die Sperrklausel verstoße "gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien". Die Fünfprozenthürde bewirke eine "Ungleichgewichtung" der Wählerstimmen, weil Stimmen für kleinere Parteien, die an der Hürde scheitern, ohne Erfolg bleiben, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.

Zudem verwiesen die Richter auf den strukturellen Unterschied zwischen dem EU-Parlament und dem Bundestag. Ersteres wähle keine Regierung, die auf seine andauernde Unterstützung angewiesen sei. Trotz der Verfassungswidrigkeit der Sperrklausel muss die Europawahl von 2009 in Deutschland nicht wiederholt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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