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Mietvertrag ungültig wegen falscher Quadratmeteranzahl Wohnfläche

Archivmeldung vom 19.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl
Zulässige Anrechnung der Wohnfläche in % unter Berücksichtigung der Deckenhöhe
Zulässige Anrechnung der Wohnfläche in % unter Berücksichtigung der Deckenhöhe

Das Problem ist lange bekannt, doch wurde durch die neue von RTL in Auftrag gegebene Studie eine neue Diskussionswelle ausgelöst: Ca. 70% der deutschen Mietverträge sind falsch berechnet!

Die tatsächliche Quadratmeterzahl Wohnfläche entspricht in den meissten Fällen nicht der tatsächlichen Wohnfläche der Mietwohnung. Dabei muss nicht immer Profitgier oder eine böse Absicht des Vermieters dahinterstecken. Oft werden die Wohnungen im Rohbau vermessen oder die Planung war ursprünglich anders als später ausgeführt, Kabelschächte und Isolierungen nach DIN verkleinern plötzlich die Nutzfläche ohne dass zum Zeitpunkt der Vermietung nochmal nachgemessen wird. Besonders einflussreich ist die nachträgliche Verlegung von Fussbodenbelag, z.B. bei der Installation einer Fußbodenheizung oder Parkett in Verbindung mit Dachschrägen und Treppen. Schnell kann sich dann der Abstand bis zur schrägen Decke verändern!

Selbst mit Zollstock und Lot nachmessen ist zwar ein erster Schritt zur Überprüfung, jedoch mit Vorsicht zu behandeln. Schnell schleichen sich Fehler aus Ungenauigkeit oder Unwissen ein, die dann vor Gericht keinen Bestand haben.

Wer vermutet, zuviel Miete zu bezahlen sollte sich zunächst von einem Gutachter beraten lassen und bei begründeten Fällen die Wohnung neu vermessen lassen. Der Weg zum Anwalt sollte immer erst in zweiter Instanz gewählt werden.

Ein Gutachten zur Ermittlung der Wohnfläche dauert in der Regel je nach Größe und Architektur ca 2 Stunden und kostet ca. 160,- bis 250,- EUR zzgl. An- und Abfahrt.
Weicht der ermittelte Wohnraum erheblich von den Angaben im Mietvertrag ab, sollte mann zunächst einen Mieterschutzbund oder Mieterschutzverein aufsuchen und den Vermieter um Stellungnahme bitten.

Schon 10% Abweichung bewirken eine Mietreduzierung die auch rückwirkend gewährt werden muss, bis maximal ins Jahr 2002 zurück. Da haben sich die Kosten für ein Gutachten schnell rentiert, aber auch sonst hat man eben die Gewissheit über die tatsächliche Wohnfläche der gemieteten Wohnung.

Quelle: Pressemitteilung Gutachterverzeichnis.com


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