Mietvertrag ungültig wegen falscher Quadratmeteranzahl Wohnfläche
Archivmeldung vom 19.01.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDas Problem ist lange bekannt, doch wurde durch die neue von RTL in Auftrag gegebene Studie eine neue Diskussionswelle ausgelöst: Ca. 70% der deutschen Mietverträge sind falsch berechnet!
Die tatsächliche Quadratmeterzahl Wohnfläche entspricht in den meissten Fällen
nicht der tatsächlichen Wohnfläche der Mietwohnung. Dabei muss nicht immer
Profitgier oder eine böse Absicht des Vermieters dahinterstecken. Oft werden die
Wohnungen im Rohbau vermessen oder die Planung war ursprünglich anders als
später ausgeführt, Kabelschächte und Isolierungen nach DIN verkleinern plötzlich
die Nutzfläche ohne dass zum Zeitpunkt der Vermietung nochmal nachgemessen wird.
Besonders einflussreich ist die nachträgliche Verlegung von Fussbodenbelag, z.B.
bei der Installation einer Fußbodenheizung oder Parkett in Verbindung mit
Dachschrägen und Treppen. Schnell kann sich dann der Abstand bis zur schrägen
Decke verändern!
Selbst mit Zollstock und Lot nachmessen ist zwar ein erster Schritt zur Überprüfung, jedoch mit Vorsicht zu behandeln. Schnell schleichen sich Fehler aus Ungenauigkeit oder Unwissen ein, die dann vor Gericht keinen Bestand haben.
Wer vermutet, zuviel Miete zu bezahlen sollte sich zunächst von einem Gutachter
beraten lassen und bei begründeten Fällen die Wohnung neu vermessen lassen. Der
Weg zum Anwalt sollte immer erst in zweiter Instanz gewählt werden.
Ein
Gutachten zur Ermittlung der Wohnfläche dauert in der Regel je nach Größe und
Architektur ca 2 Stunden und kostet ca. 160,- bis 250,- EUR zzgl. An- und
Abfahrt.
Weicht der ermittelte Wohnraum erheblich von den Angaben im
Mietvertrag ab, sollte mann zunächst einen Mieterschutzbund oder
Mieterschutzverein aufsuchen und den Vermieter um Stellungnahme bitten.
Schon 10% Abweichung bewirken eine Mietreduzierung die auch rückwirkend gewährt werden muss, bis maximal ins Jahr 2002 zurück. Da haben sich die Kosten für ein Gutachten schnell rentiert, aber auch sonst hat man eben die Gewissheit über die tatsächliche Wohnfläche der gemieteten Wohnung.
Quelle: Pressemitteilung Gutachterverzeichnis.com