Eltern scheitern in erstem Berliner Eilverfahren gegen Maskenpflicht ihres Kindes
Archivmeldung vom 15.10.2020
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Freigeschaltet durch André OttIn Berlin ist das erste anhängige Eilverfahren von Eltern gegen die Maskenpflicht ihres Kindes zugunsten des Landes Berlin ausgegangen. Der noch nicht veröffentlichte Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 3 L 322/20) liegt dem Tagesspiegel vor.
Die Familie, die noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen kann, hatte medizinische Motive für die Ablehnung der Maske angeführt, es gleichzeitig aber abgelehnt, ein belastbares ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht beizubringen.
Die Familie hatte argumentiert, dass ein Attest mit Angabe der Diagnose gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht oder gar gegen den Datenschutz verstoße. Das ließen die Richter mit Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht der Schulleitung nicht gelten, ist in der Entscheidung vom 6. Oktober zu lesen. Überdies diene die Maske "dem legitimen Zweck", die Weiterverbreitung des Coronavirus angesichts steigender Fallzahlen in Deutschland "und insbesondere in Berlin" einzudämmen und die Gefahr einer unkontrollierten Infektionsausbreitung "mit der Erkrankung einer Vielzahl von Menschen mit teilweise schwerwiegenden und tödlichen Krankheitsverläufen sowie eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden", legt die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts dar.
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)