Darlehensvertrag nicht automatisch sittenwidrig
Archivmeldung vom 11.01.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlNach einem Beschluss des OLG Frankfurt ist ein Darlehensvertrag mit einer Bank nicht automatisch dann nichtig, wenn das Darlehen zum Kauf einer sittenwidrig überteuerten Wohnung genutzt wurde (Az.: 9 U 73/04).
Dies berichtet das Handelsblatt in seiner
Onlineausgabe. Die Bank müsse vielmehr die sittenwidrige Überteuerung
der Wohnung gekannt haben. Diese Kenntnis müsse der Kunde, der sich auf
die Nichtigkeit beruft, beweisen. In dem Verfahren hatte der geprellte
Käufer behauptet, die Kenntnis der Bank könne vermutet werden, da davon
auszugehen sei, dass die Bank sich regelmäßig vor der
Finanzierungszusage ein Bild von dem Wert des Objektes mache.
Wenn
also der Kaufvertrag wegen sittenwidriger Überteuerung des Objekts
nichtig sei, könne für den Darlehensvertrag nichts anderes gelten. Das
OLG Frankfurt folgte dieser Argumentation nicht. Der Käufer hätte
beweisen müssen, dass die Bank von der sittenwidrigen Überteuerung
gewusst hat. Eine Vermutung, wie sie der Käufer angeführt hat, gäbe es
nicht. Es müsse nachgewiesen werden, dass die Mitarbeiter der Bank mit
den Einzelheiten des Wohnungskaufs vertraut gewesen seien. Nur in
diesem Fall sei es möglich, dass die Nichtigkeit des Kaufvertrages auf
den Darlehensvertrag durchschlage.
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de