Hunde ohne Leine: Mietvertrag des Tierhalters durfte fristlos gekündigt werden
Archivmeldung vom 13.11.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttEr hätte es wissen müssen. In der Hausordnung konnte ein Mieter und zweifacher Hundehalter nachlesen, dass seine Tiere auf den Gemeinschaftsflächen keinesfalls unangeleint herumlaufen dürfen. Außerdem waren nach wiederholten Zuwiderhandlungen mehrere Abmahnungen an den Mann gerichtet worden. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 328/19)
Als er diese Praxis dann trotzdem fortsetzte, war eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Die Hunde waren - ohne Leine - auf dem Grundstück unterwegs gewesen, zu dem sogar ein Kinderspielplatz gehörte. Die Richter erkannten hier durch mehrere Gerichtsinstanzen hindurch eine erhebliche Verletzung der mietvertraglichen Pflichten.
Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)