5 kuriose Fälle vor Gericht
Archivmeldung vom 16.01.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittOhne Frage: Recht ist eine ernste Angelegenheit. Umso überraschender ist es, mit was für haarsträubenden Fällen sich Richter hin und wieder auseinandersetzen müssen. Einige der kuriosesten Fälle fasst Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, im Folgenden zusammen.
Ordnung muss sein
Eine Seniorin kam vor Gericht, da sie eine Bäckerei, die an ihr Grundstück grenzte, in Brand setzte. Ihre Begründung: Die Unordnung um das Gebäude herum habe sie schlicht rasend gemacht. Zu einem Todesfall kam es zum Glück nicht, das Amtsgericht Bautzen verurteilte sie allerdings zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Die Brandstifterin soll sich mittlerweile bei den Geschädigten entschuldigt und den Schaden beglichen haben.
Ärger mit dem Nachbarn
Ein weiterer Nachbarschaftsstreit wurde vor dem Amtsgericht München ausgetragen. Ein Grundstückbesitzer klagte, da ein Nachbar beim Schneeschippen des Öfteren eine Schaufel Schnee auf seinen Rasen fallen ließ. Offenbar mit Absicht, denn er habe dem Kläger dabei „hämisch in die Augen“ geschaut. Vor Gericht verlangte er die Unterlassung, mit der Begründung, der zusätzliche Schnee verzögere im Frühjahr die Begrünung der Rasenfläche. Die Münchener Richter waren nicht überzeugt. Zwar führe die Provokation durch das absichtliche Abschieben des Schnees über den angrenzenden Zaun zu einer Verschlechterung des nachbarschaftlichen Verhältnisses. Dennoch handle es sich bei Schnee letztendlich nur um Wasser, welches bei der ohnehin zugeschneiten Fläche keine größeren Schäden anrichten könne.
Schlechter Verlierer
Die brandenburgische Kleinstadt Guben kürt jedes Jahr eine neue Apfelkönigin. Seit 2016 haben auch Männer die Möglichkeit zum Apfelkönig „gekrönt“ zu werden – dennoch gewann wieder eine Frau. Ein männlicher Kontrahent witterte Wahlbetrug und klagte vor dem Amtsgericht Cottbus. Handfeste Beweise hatte er allerdings nicht: Grundlage für seine Klage waren bloße Vermutungen. Ein aus seiner Sicht schwerwiegendes Argument gegen die Krönung der Dame war, dass sie in einer so ländlichen Gegend wie Guben keinen Führerschein besaß. Das Gericht ließ die Argumentation kalt – eine Fahrerlaubnis sei keine zwingende Voraussetzung für die Bewerbung als Apfelkönigin.
Gefährliches Schuhwerk
Eine Dame wollte ihrer Tochter in deren Mietwohnung einen Besuch abstatten. Dabei blieb sie mit ihren High Heels im Gitterrost zum Fußabtreten des Gebäudes stecken und stürzte – daraufhin verklagte sie die Hauseigentümerin vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein. Allerdings ohne Erfolg: Das Gericht sah die Schuld bei der Mutter und nicht bei der Eigentümerin, denn mit solchen Gitterrosten sei bei älteren Gebäuden zu richten. Zusätzlich gab es den Tipp, das nächste Mal seitlich am Gitter vorbei zu gehen oder nicht mit dem Absatz, sondern mit dem Fußballen darauf zu treten.
Ein schlechter Deal
Vor dem Oberlandesgericht Hamm stand ein Zahnarzt, der seinen gerade volljährig gewordenen Sohn um sein Erbe bringen wollte. Er hatte ihm Folgendes vorgeschlagen: Der Junge verzichtet auf sein Erbe, bekommt dafür im Gegenzug aber einen schicken Sportwagen. Dies allerdings auch erst im Alter von 25 Jahren und nachdem er seine Ausbildung und Meisterprüfung zum Zahntechniker mit der Note „sehr gut“ abgeschlossen hat. Sein Sohn war einverstanden und wenige Tage nach seinem 18. Geburtstag wurde die Vereinbarung von einem Notar beurkundet. Dem jungen Erwachsenen dämmerte später, dass er, angesichts der gut bezahlten beruflichen Tätigkeit des Vaters, einen schlechten Deal eingegangen war. Die Richter erklärten die Vereinbarung für nichtig: Sie sei sittenwidrig, da sie ein erhebliches Ungleichgewicht zu Lasten des Sohnes darstelle. Die damit verbundenen Bedingungen seien dem jungen Mann zu diesem Zeitpunkt wohl nicht vollständig bewusst gewesen.
Quelle: Kanzlei Mingers & Kreuzer