BGH bestätigt Verurteilung wegen "Impfen macht frei"-Abbildung

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines 65-jährigen Mannes wegen Volksverhetzung aufgrund der Veröffentlichung einer Abbildung des Eingangs eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift "Impfen macht frei" bestätigt.
Die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln sei
verworfen worden, teilte der BGH am Dienstag mit. Die sachlichrechtliche
Nachprüfung des Urteils durch den zuständigen 3. Strafsenat habe keinen
Rechtsfehler aufgedeckt.
Der Angeklagte hatte im April 2020 auf
seinem öffentlichen Facebook-Profil eine Abbildung veröffentlicht, die
das Eingangstor eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift "Impfen
macht frei" zeigte. Diese Darstellung wurde als Verharmlosung des
NS-Völkermordes gewertet.
Das Landgericht hatte den Mann zu einer
Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Die Abbildung
wurde als geeignet angesehen, den öffentlichen Frieden zu gefährden, da
sie die staatlichen Coronaschutzmaßnahmen mit den Verbrechen des
Holocausts gleichsetzte.
Mit der Entscheidung des
Bundesgerichtshofs ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen
(Beschluss vom 4. Februar 2025 - 3 StR 468/24).
Quelle: dts Nachrichtenagentur