BGH: Siegreiche Wohnungseigentümer müssen Prozesskosten mittragen
Archivmeldung vom 19.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Wohnungseigentümer, die gegen ihre eigene Eigentümergemeinschaft vor Gericht gewonnen haben, sich eventuell auch an den Prozesskosten beteiligen müssen.
Soweit
es keine andere Regelung gebe, zählten diese zu den Verwaltungskosten
der Gemeinschaft und könnten nach dem allgemeinen
Kostenverteilungsschlüssel umgelegt werden, teilten die Richter am
Freitag in Karlsruhe zur Begründung mit.
Die drei Klägerinnen in
diesem Fall sind Mitglieder der beklagten Gemeinschaft der
Wohnungseigentümer und Eigentümerinnen jeweils einer der insgesamt acht
Wohnungseigentumseinheiten. In der Gemeinschaftsordnung ist geregelt,
dass die Verwaltungskosten zu gleichen Teilen auf die
Wohnungseigentumseinheiten umgelegt werden.
Im Jahr 2021 fochten
die Klägerinnen beim Amtsgericht einen von den Eigentümern gefassten
Beschluss an. Das Amtsgericht gab der Klage statt und verurteilte die
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dazu, die Kosten des Prozesses zu
tragen. Im April 2022 beschlossen die Eigentümer, diese Kosten durch
eine Sonderumlage zu finanzieren. Hierfür sollte je
Wohnungseigentumseinheit ein Betrag in Höhe von 799,21 Euro gezahlt
werden, mithin auch von jeder der Klägerinnen. Dagegen klagten sie
wiederum, was der BGH nun abwies.
Quelle: dts Nachrichtenagentur