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KG Berlin: Widerrufsrecht bei eBay 1 Monat statt 14 Tage - Urteil hat auch gravierende Auswirkungen auf andere Online-Shops

Archivmeldung vom 11.08.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Beim gewerblichen Handel über die Auktionsplattform eBay steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von einem Monat und nicht nur von 14 Tagen zu. Das entschied das Kammergericht Berlin (Az. 5 W 156/06).

"Damit ist nunmehr ein Großteil der Widerrufsbelehrungen auf eBay falsch", macht der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare deutlich. "Für Händler hat die Entscheidung enorme Konsequenzen. Wer seine Belehrung jetzt nicht anpasst, muss mit einer Abmahnung durch Mitbewerber rechnen."

Dem Rechtsstreit lag eine Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Schuhverkäufern zugrunde. Einer der beiden hatte seinen Kunden in dem eBay Angebot eine Widerrufsfrist von 14 Tagen eingeräumt. Das reicht nach Ansicht der Berliner Richter nicht aus. Die Frist verlängert sich damit auf einen Monat.

"Hintergrund des Streits ist die Tatsache, dass es für gewerbliche eBay-Händler sowohl vorvertragliche als auch nachvertragliche Informationspflichten gibt. Hier ging es allein um die vorvertraglichen Pflichten", erläutert Rechtsanwalt Christian Solmecke. Vor dem Vertragsschluss müssen die Kunden über ein bestehendes Widerrufsrecht belehrt werden. Erfolgte diese Belehrung nicht in Textform, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf einen Monat und beginnt erst dann, wenn dem Verbraucher eine entsprechende Belehrung in Textform zugeht.

Texte, die nur im Internet veröffentlicht werden, erfüllen diese Textform nach Ansicht des KG Berlin nicht. Vielmehr verlangen die Richter eine "Perpetuierung der Erklärung beim Verbraucher". Dies könne etwa durch Zusendung der Widerrufsbelehrung per E-Mail sichergestellt werden. Bein Handel über eBay erhält der Verbraucher die Widerrufsbelehrung praktisch immer erst nach dem Vertragsschluss per E-Mail. Vor Vertragsschluss erfolgt also keine Belehrung in Textform und die Frist verlängert sich auf einen Monat.

"Die Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen für eBay Händler. Auch Online-Shops müssen ihren Bestellablauf genau analysieren und gegebenenfalls anpassen", erklärt Anwalt Solmecke. Auf der Kanzleiseite http://www.rae-michael.de gibt Solmecke entsprechende Tipps für Online-Händler. Dort ist auch das Urteil des KG Berlin abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung MICHAEL Rechtsanwälte und Notare

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