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Bundesgerichtshof: Internet-Links sind durch Meinungsfreiheit geschützt

Archivmeldung vom 19.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Links auf andere Internetseiten sind auch dann vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt, wenn sich auf den verlinkten Seiten rechtswidrige Angebote befinden. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, das seit Dienstag vorliegt.

Auch wenn in einem Artikel ein Link zu einem rechtswidrigen Angebot führe, werde dies vom Recht auf freie Berichterstattung gedeckt, so die Richter. Mehrere große Unternehmen der Musikindustrie hatten den Internetdienst "heise online" verklagt, weil dieser 2005 mehrere Berichte über illegale Programme zum Knacken des Kopierschutzes bei CDs und DVDs veröffentlicht hatte. Der Bericht setzte sich zwar kritisch mit den Programmen auseinander, enthielt aber gleichzeitig einen Link, mit dem der Internetnutzer zu der Software geleitet wurde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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