Gericht untersagt outlets.de Drohung mit Schufa-Eintrag
Archivmeldung vom 15.12.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag ist unzulässig. Das hat das Amtsgericht Halle entschieden, nachdem sich ein Opfer gegen die Erpresser-Taktik des Anbieters "outlets.de" zur Wehr gesetzt hatte.
Das Gericht untersagte der IContent GmbH per einstweiliger Verfügung, über das Opfer einen Eintrag bei der Schufa oder anderen Wirtschafts-Auskunfteien zu veranlassen (AZ 105 C 4636/09). Sollte IContent gegen die einstweilige Verfügung verstoßen, droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.
Quelle: Udo Schmallenberg