Eigenbedarfskündigung: Mehr Rechte für Vermieter
Archivmeldung vom 17.07.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten Schmittermieter, die einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, müssen diesem eine andere freie Wohnung im gleichen Mietshaus nur innerhalb der Kündigungsfrist anbieten. Wird die Ersatzwohnung auch nur kurze Zeit nach Ablauf dieser Frist frei, hat der Mieter keinerlei Ansprüche, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Az.: VIII ZR 292/07).
Der Fall: Ein Vermieter kündigte einer Mieterin mit Frist Ende Februar die Wohnung wegen Eigenbedarf. Kurze Zeit später kündigte ein weiterer Mieter im Haus eine andere Wohnung von sich aus mit Frist Ende März. Der Vermieter bestand weiter auf der Eigenbedarfskündigung gegenüber seiner Mieterin. Diese vertrat aber die Auffassung, der Vermieter hätte ihr zumindest die frei werdende Wohnung als Ersatz anbieten müssen.
Mit dieser Meinung bekam sie letztinstanzlich
jedoch nicht Recht. Der Vermieter wäre laut BGH nur dann dazu
verpflichtet gewesen seiner gekündigten Mieterin die Ersatzwohnung
anzubieten, wenn diese bis zum Ablauf ihrer Kündigungsfrist frei
geworden wäre. Da jedoch in diesem Fall zwischen Kündigungsfrist ihrer
Wohnung und Freiwerden der Ersatzwohnung eine Zeitspanne von einem
Monat klafft, müsse die Mieterin ausziehen, zitiert Immowelt.de das
höchstrichterliche Urteil. Der BGH hat den Fall dennoch zur Vorinstanz
zurückverwiesen, da er nicht beurteilen konnte, ob die
Eigenbedarfskündigung überhaupt rechtens war.
Quelle: Immowelt.de