Bundesprüfstelle muss Pornofilm herausgeben
Archivmeldung vom 30.09.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn ist verpflichtet, auf Antrag von Bürgern die Kopien indizierter Filme oder Tonträger herauszugeben, die sonst nicht mehr beschaffbar sind. Dies geht aus einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts hervor, das dem "Tagesspiegel" (Dienstagausgabe) vorliegt.
Die von der Behörde auf den Index gesetzten Medien seien demnach "amtliche Informationen", in die jeder nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht nehmen dürfe. Damit könnten Medien mit pornografischen, gewaltverherrlichenden oder sogar pädophilen und antisemitischen Inhalten wieder in die Öffentlichkeit gelangen, deren Verbreitung eigens wegen dieser Merkmale beschränkt worden war.
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)