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Bundesprüfstelle muss Pornofilm herausgeben

Archivmeldung vom 30.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Darsteller beim Dreh eines Pornofilms
Darsteller beim Dreh eines Pornofilms

Foto: Flickr upload bot
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn ist verpflichtet, auf Antrag von Bürgern die Kopien indizierter Filme oder Tonträger herauszugeben, die sonst nicht mehr beschaffbar sind. Dies geht aus einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts hervor, das dem "Tagesspiegel" (Dienstagausgabe) vorliegt.

Die von der Behörde auf den Index gesetzten Medien seien demnach "amtliche Informationen", in die jeder nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht nehmen dürfe. Damit könnten Medien mit pornografischen, gewaltverherrlichenden oder sogar pädophilen und antisemitischen Inhalten wieder in die Öffentlichkeit gelangen, deren Verbreitung eigens wegen dieser Merkmale beschränkt worden war.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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