Verkehrssünden im Ausland
Archivmeldung vom 25.02.2009
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWer in diesem Jahr plant, mit dem Auto ins europäische Ausland zu reisen, sollte bedenken, dass Verkehrssünden in vielen Ländern mit wesentlich höheren Strafen geahndet werden als in Deutschland. Eine Trunkenheitsfahrt in Dänemark kann beispielsweise schnell einen Monatsverdienst kosten.
Der ADAC informiert in seiner aktuellen Tabelle über die verschiedenen Sanktionen.
Besonders hart werden Verkehrssünden in den skandinavischen Ländern
bestraft. Norwegens Bußgeldkatalog beispielsweise hat nicht nur für
Rotlicht- und Überholverstöße mit jeweils 590 Euro die höchsten Strafen
der aufgeführten Länder, auch zu schnelles Fahren ist hier am
teuersten. Finnland und Schweden drohen ebenfalls mit hohen Sanktionen.
Im Gegensatz dazu sind die Geldbußen in den baltischen Staaten sowie in
einigen Ländern des ehemaligen Ostblocks besonders niedrig. Lediglich
Alkohol am Steuer wird in Estland bereits ab einer
Blut-Alkohol-Konzentration von 0,1 Promille streng geahndet.
Wer beim Autofahren ohne Freisprechanlage telefoniert, muss in den
Niederlanden mit einer Strafe von 150 Euro rechnen. Noch teurer ist das
Telefonieren in Italien: Hier kostet es mindestens 155 Euro. Bei
Alkoholdelikten mit mehr als 1,5 Promille kann es dort passieren, dass
das Fahrzeug beschlagnahmt, enteignet und zwangsversteigert wird.
Ebenso drakonisch gehen die Spanier mit Rasern und alkoholisierten
Fahrern um. Wer über 60 km/h zu schell unterwegs ist oder mehr als 1,2
Promille Alkohol im Blut hat, riskiert eine Haftstrafe von wenigstens
drei Monaten.
Der ADAC empfiehlt Autofahrern, die ins Ausland reisen, sich über die
dort geltenden Verkehrsvorschriften zu informieren, um hohe Bußgelder
und Ärger mit ausländischen Behörden zu vermeiden. Da derzeit nur
österreichische Verkehrssanktionen in Deutschland vollstreckt werden
können, müssen diese in anderen Ländern oft sofort an Ort und Stelle
bezahlt werden. Damit sich der Verkehrssünder nicht durch die Heimreise
der Zahlung entziehen kann, wird mancherorts das Fahrzeug als
Sicherheit vorübergehend beschlagnahmt.
Quelle: ADAC