Bundesverfassungsgericht erklärt Wahlrechtsreform für teilweise verfassungswidrig
Archivmeldung vom 30.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Regelung zur Streichung der Grundmandatsklausel sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit und bestätigten damit einen Leak von Montagabend.
Demnach soll diese Klausel, wonach eine Partei auch bei einem Scheitern
an der Fünf-Prozent-Hürde mit dem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag
einzieht, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt, auch bei der
nächsten Bundestagswahl gelten. Der Gesetzgeber wurde zu einer
Neuregelung aufgefordert.
Der Rest der Reform - die Streichung
von Überhang- und Ausgleichsmandaten - kann laut Urteil weiter in Kraft
bleiben. Die Begrenzung der Abgeordnetenzahl im Parlament auf 630 bleibt
damit bestehen. Dies dürfte dazu führen, dass künftig nicht alle
Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen
erhalten, auch in das Parlament einziehen. Ihnen soll ein Mandat nur
noch dann zugeteilt werden, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis
gedeckt ist.
In Karlsruhe hatten unter anderem die Union und die
Linke, die bayerische Regierung sowie mehr als 4.000 Privatpersonen
gegen die Reform geklagt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur