Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Corona: Verbot für Sportplätze war illegal - Brüderpaar muss nicht zahlen

Corona: Verbot für Sportplätze war illegal - Brüderpaar muss nicht zahlen

Archivmeldung vom 03.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Verordnung zum Betretungsverbot für Sportplätze während des ersten Lockdowns für illegal erklärt. Damit müssen zwei Brüder aus Vorarlberg, die klagten ihre Strafe von 145 Euro nicht zahlen. Sie hatten während des ersten Lockdowns einen Sportplatz – trotz Verbotes – betreten. Der Verfassungsgerichtshof stufte das Betretungsverbot von Sportplätzen nun aber als gesetzeswidrig ein. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "In einem Verfahren erklärte das Höchstgericht das Betretungsverbot mangels Begründung für gesetzeswidrig. Die Verordnung sei ungenügend nur mit dem generellen Hinweis mit der Bekämpfung von Corona begründet worden. Es fehle an handfesten Entscheidungsgrundlagen, um die Einschränkungen des Grundrechts auf persönliche Freiheit nachvollziehbar zu machen.

Strafe aufgehoben

Damit braucht das Brüderpaar aus Vorarlberg die Geldstrafen von insgesamt €290,- doch nicht bezahlen. Die absurde Verwaltungsstrafen hatte die BH Bregenz verhängt. Denn die beiden Brüder wurden damals dabei „erwischt“, als sie einen Sportplatz im Raum Bregenz betreten hatten. Sie wurden schließlich zu Geldstrafen von jeweils 145 Euro verdonnert. Die beiden gaben allerdings nicht klein bei, sondern legte Beschwerde ein – erfolgreich. 

Argumentationsloses Ministerium

Das Gesundheitsministerium verzichtete im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof auf eine Stellungnahme, weil ein inhaltliches Vorbringen angesichts der VfGH-Rechtsprechung zu anderen und bereits für verfassungswidrig erklärte Paragrafen der Covid-19-Verordnung für den ersten Lockdown aussichtslos war. Das heißt aber nicht, dass das Gesundheitsministerium das seinerzeitige Betretungsverbot für Sportplätze inzwischen selbst für gesetzwidrig hält."

Quelle: Wochenblick

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte laugen in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige