Corona: Verbot für Sportplätze war illegal - Brüderpaar muss nicht zahlen
Archivmeldung vom 03.08.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Verordnung zum Betretungsverbot für Sportplätze während des ersten Lockdowns für illegal erklärt. Damit müssen zwei Brüder aus Vorarlberg, die klagten ihre Strafe von 145 Euro nicht zahlen. Sie hatten während des ersten Lockdowns einen Sportplatz – trotz Verbotes – betreten. Der Verfassungsgerichtshof stufte das Betretungsverbot von Sportplätzen nun aber als gesetzeswidrig ein. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet das Magazin: "In einem Verfahren erklärte das Höchstgericht das Betretungsverbot mangels Begründung für gesetzeswidrig. Die Verordnung sei ungenügend nur mit dem generellen Hinweis mit der Bekämpfung von Corona begründet worden. Es fehle an handfesten Entscheidungsgrundlagen, um die Einschränkungen des Grundrechts auf persönliche Freiheit nachvollziehbar zu machen.
Strafe aufgehoben
Damit braucht das Brüderpaar aus Vorarlberg die Geldstrafen von insgesamt €290,- doch nicht bezahlen. Die absurde Verwaltungsstrafen hatte die BH Bregenz verhängt. Denn die beiden Brüder wurden damals dabei „erwischt“, als sie einen Sportplatz im Raum Bregenz betreten hatten. Sie wurden schließlich zu Geldstrafen von jeweils 145 Euro verdonnert. Die beiden gaben allerdings nicht klein bei, sondern legte Beschwerde ein – erfolgreich.
Argumentationsloses Ministerium
Das Gesundheitsministerium verzichtete im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof auf eine Stellungnahme, weil ein inhaltliches Vorbringen angesichts der VfGH-Rechtsprechung zu anderen und bereits für verfassungswidrig erklärte Paragrafen der Covid-19-Verordnung für den ersten Lockdown aussichtslos war. Das heißt aber nicht, dass das Gesundheitsministerium das seinerzeitige Betretungsverbot für Sportplätze inzwischen selbst für gesetzwidrig hält."
Quelle: Wochenblick