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Fahrstuhlbeschluss: Ohne baurechtliche Genehmigungsfähigkeit nicht möglich

Freigeschaltet am 15.02.2025 um 09:05 durch Mary Smith
Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS
Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Der nachträgliche Einbau eines Fahrstuhls in einen Altbau gilt vielen Eigentümern als erstrebenswert, weil sich dadurch der Nutzwert einer Immobilie wesentlich erhöht. Insbesondere ist das dann der Fall, wenn beim Antragsteller erhebliche körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, die das Treppensteigen erschweren. Eigentümer einer Dachgeschosswohnung wollten vor Gericht eine sogenannte Beschlussersetzung erzwingen, weil die übrigen Eigentümer einen Aufzugeinbau abgelehnt hatten.

In zweiter Instanz entschied das Landgericht nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass mangels vorliegender baurechtlicher Genehmigung die gewünschte Beschlussersetzung (noch) nicht möglich sei, wohl aber ein Grundlagenbeschluss unter Vorbehalt der Klärung der noch offenen baurechtlichen Frage.

(Landgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 2-13 S 581/23)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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