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Finanzamt darf Unterlagen zu Mietverträgen anfordernEs kann den Finanzbehörden nicht verwehrt werden, vom Steuerpflichtigen zur Prüfung diverse Unterlagen wie Mietverträge und dazugehörige Änderungsschreiben anzufordern.

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Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS