Schlappe für die Fifa: BGH gibt Werbung mit "Fußball-WM 2006" frei
Archivmeldung vom 28.04.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Weltfußballverband Fifa hat gestern eine schwere Schlappe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Die Karlsruher Richter löschten die Fifa-Marke "Fußball-WM 2006" vollständig, und bei der Marke "WM 2006" kassierten sie den Schutz für viele Waren und Dienstleistungen wie Bierkrüge, Postkarten, Fähnchen Uhren, Spielzeuge und Fußbälle (Az. I ZB 96/05, I ZB 97/05).
"Für
Unternehmen, die das Großereignis als Werbeplattform nutzen wollen,
bedeutet das: Von gestern an können sie ´Fußball-WM 2006´ auf ihre
Produkte drucken oder zum Anpreisen von Dienstleistungen nutzen, ohne
dass die Fifa sie gestützt auf deutsches Markenrecht daran hindern
kann", erklärt Jan Krekel von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz in
München.
Ob die Marke "WM 2006" auch noch für alle Gruppen von Waren und
Dienstleistungen frei verwendet werden darf, muss erneut das
Bundespatentgericht klären. Der BGH verwies den Rechtsstreit zwischen
Ferrero und Fifa insoweit an die Vorinstanz zurück. "Die
angesprochenen Verkehrskreise messen den Marken keine
Herkunfts-funktion zu", begründete der Vorsitzende des Ersten
Zivilsenats, Prof. Eike Ullmann, die Entscheidung.
Ganz frei ist der Weg für die Werbetreibenden allerdings nicht.
Denn die Fifa kann sich nach wie vor auf europäische
Gemeinschaftsmarken berufen. Sie stehen gleichberechtigt neben
deutschen Marken. "Allerdings werden die deutschen Gerichte die
Haltung des BGH zu den Marken der Fifa wohl berücksichtigen und den
Schutzbereich der Gemeinschaftsmarken entsprechend eng auslegen",
meint Krekel. Im Ergebnis sind die Werbetreibenden in Deutschland
seit gestern jedenfalls im Vorteil.
Quelle: Pressemitteilung NOERR STIEFENHOFER LUTZ