eDarling erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Betreiberin von ElitePartner.de
Archivmeldung vom 04.01.2012
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Affinitas GmbH, Betreiberin der Online-Partnervermittlungwww.edarling.de, hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügungen wegen Irreführung gegen die EliteMedianet GmbH erwirkt. EliteMedianet betreibt den Dienst ElitePartner.de und ist eine Tochter der TomorrowFocus AG, die wiederum zu 63,6% der Burda Digital GmbH gehört.
Der Antrag der Affinitas GmbH bezog sich auf eine Irreführung potentieller Käufer im Zusammenhang mit den auf ElitePartner.de angebotenen Drei- bzw. Sechs-Monatsmitgliedschaften (zu einem Gesamtbetrag von 187,50 Euro bzw. 287,40 Euro), die sich bei ausbleibender rechtzeitiger Kündigung um die jeweils doppelte Laufzeit, also sechs Monate zu 359,40 Euro und 12 Monate zu 478,80 Euro, verlängern. Potentiellen Käufern dieser Mitgliedschaft ist es auf der Bezahlseite von ElitePartner.de nur über den Klick auf einen nicht gesondert hervorgehobenen Link mit der Aufschrift „Info“ und durch Änderung der Ansicht des daraufhin aufgehenden Popup-Fensters möglich, den Hinweis auf diese Verlängerungsmethode zu finden.
Affinitas-Gründer und Geschäftsführer Lukas Brosseder erklärt dazu: „Der Kunde wird über diesen Verlängerungsmechanismus aus unserer Sicht nur unzureichend informiert. Dies wiegt besonders schwer, weil eine Verdopplung der Abonnement-Laufzeit unüblich ist und deshalb von den Kunden nicht antizipiert wird. Zudem sprechen wir bei Verlängerungspreisen von 359,40 bzw. 478,80 Euro von erheblichen potentiell unerwarteten Mehrbelastungen für den Verbraucher.“
Im Verfahren folgte das Landgericht Berlin außerdem der Sichtweise der Affinitas GmbH, dass der Referenzverbraucher auf den Seiten von ElitePartner.de im Kaufprozess einer Täuschung über den Zeitpunkt des Vertragsschlusses unterliegt.
Die einstweilige Verfügung wurde vom Landgericht ohne mündliche Verhandlung erlassen, obwohl dem Gericht eine schriftliche Stellungnahme der EliteMedianet GmbH vorlag. Es sind noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich. Das vom Gericht erlassene Verbot muss von der EliteMedianet GmbH aber seit Ende Dezember 2011 beachtet werden. Bei einem Verstoß gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin droht der EliteMedianet GmbH ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Quelle: Affinitas GmbH - eDarling (openPR)