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BGH: Eigentümer haften für Handwerker

Archivmeldung vom 09.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Grundstückseigentümer haften dafür, wenn von ihnen beauftragte Handwerker Reparaturarbeiten durchführen und dadurch das Nachbargrundstück durch einen Brand beschädigt wird. Das urteilte der Bundesgerichtshof am Freitag (9. Februar 2018 - V ZR 311/16). Geklagt hatte die Versicherung einer Nachbarin in einem entsprechenden Fall.

Der eigentlich schuldige Handwerker war in eine Verbraucherinsolvenz gegangen, deswegen sollten die Auftraggeber rund 100.000 Euro zahlen. Das Landgericht Magdeburg (10 O 1082/13) und das Oberlandesgericht Naumburg -(4 U 52/15) hatte die Klage noch abgewiesen, weil keine Anhaltspunkte bestünden, dass der Handwerker nicht sorgfältig ausgewählt worden sei. Der BGH urteilte, dies sei irrelevant.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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