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EU gegen Diskriminierung Behinderter am Flughafen

Archivmeldung vom 30.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Ab diesem Sommer darf Reisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität die Buchung eines Fluges nicht mehr mit Hinweis auf deren Handicap verweigert werden.

Darauf weist das Reisemagazin GEO SAISON in seiner aktuellen Angabe hin. Am 26. Juli tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die das bisher allgemein gehaltene Gesetz zur Gleichbehandlung konkretisiert. Ausnahmen seien nur möglich, wenn durch die Beförderung eines behinderten Fluggastes Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden können. Dann allerdings muss die Airline für die betreffende Person einen Flug bei einer anderen Gesellschaft buchen. Ebenfalls ab dem 26. Juli haben Menschen mit Behinderung am Flughafen das Recht auf kostenlose Hilfe für den Weg zur Maschine.

Quelle: Pressemitteilung GEO

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