Die Bank trägt das Risiko von Pharming-Angriffen
Archivmeldung vom 13.12.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZum "Pharming" - einer Variante des Phishings - ist eine erste wegweisende Entscheidung gefallen: Bankkunden, die Opfer eines "Pharming-Angriffs" sind, trifft in der Regel kein Verschulden, das Risiko trägt die Bank. Kunden haften aber, wenn sie durch Unaufmerksamkeit ihre Konto-Zugangsdaten preisgeben.
Das entschied vor kurzem der Ombudsmann des Bundesverbandes der deutschen Volks-
und Raiffeisenbanken. "Der Schlichtungsvorschlag ist sehr zu begrüßen", sagt
Prof. Dr. Georg Borges, Jurist an der RUB und Mitbegründer der
fachübergreifenden "Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet" (a-i3). "Die
Entscheidung zeigt, dass das Systemrisiko bei den Banken liegt. Zugleich
verdeutlicht sie aber auch, dass der Kunde dann haftet, wenn er mit PIN und TAN
nicht sorgfältig umgeht", so Borges.
Wie Pharming
funktioniert
Beim so genannten Pharming arbeiten Betrüger - anders als
beim Phishing - nicht mit E-Mails, um die Bankkunden auf eine gefälschte
Webseite locken. Die Kunden werden nach Eingabe der Internetadresse ihrer Bank
unbemerkt auf eine täuschend ähnliche Seite geleitet und dort aufgefordert,
Daten wie PIN und TAN einzugeben. Mittels der falschen Bank-Website lesen die
Betrüger diese Daten ein und haben dann Zugriff auf das Konto.
"Unsinnige
Aktion"
"Der Schlichtungsspruch des Ombudsmannes bedeutet, dass die Bank
in diesen Fällen Überweisungsbeträge wieder den Kunden gutschreiben muss", sagt
Prof. Borges. "Etwas anderes gilt nach dieser Entscheidung, wenn der Kunde seine
Zugangsdaten sorglos preisgibt, denn dann hat er den Schaden schuldhaft
verursacht." Im konkreten Fall, über den der Ombudsmann entschied, hatte ein
Kunde auf der gefälschten Webseite gleich vier Tansaktionsnummern (TAN) und
seine PIN eingegeben, ohne eine Transaktion vorzunehmen. Einem Kunden müsse klar
sein, dass keine Bank eine solch "unsinnige Aktion" von ihm verlange, so der
Ombudsmann. Durch die Diskussion in den Medien und die Hinweise der Banken müsse
der Kunde genügend sensibilisiert sein.
a-i3: Risiken des
Online-Banking
Unter anderem gegründet vom Juristen Prof. Dr. Georg
Borges und dem IT-Sicherheitsexperten Prof. Dr. Jörg Schwenk (RUB) ist a-i3 eine
fachübergreifende Arbeitsgruppe, die das Thema Risiken im Online-Banking -
Phishing und Pharming - umfassend angeht. Sie macht sich den Schutz von
Identitäten im Internet, insbesondere vor Missbrauch zur Aufgabe.
Wissenschaftler erforschen und entwickeln Gegenmaßnahmen, zudem klären sie auch
die Öffentlichkeit über Gefahren und Risiken auf.
Quelle: Pressemitteilung Informationsdienst Wissenschaft e.V.