Nach 81 Jahren: BGH bestätigt Verurteilung von 99-jähriger Ex-Sekretärin zu 2 Jahren Jugendstrafe
Archivmeldung vom 20.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen bestätigt. Wie die Richter am Dienstag in Leipzig mitteilten, verwarf der BGH damit die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe.
Dieses hatte
die mittlerweile 99-Jährige zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung
verurteilt, weil sie zum Zeitpunkt der Taten noch unter 20 Jahre alt
war.
Die Verurteilte war von 1943 bis 1945 als Sekretärin in der
Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig beschäftigt
gewesen. Mit ihrer Arbeit habe sie den Verantwortlichen des
Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten
Hilfe geleistet, hatte das Landgericht geurteilt. Auch unterstützende
Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden, so
die Richter. Der BGH verwies in diesem Rahmen bei seiner Bestätigung
darauf, dass fast die gesamte Korrespondenz des Lagers über ihren
Schreibtisch gegangen sei.
Quelle: dts Nachrichtenagentur