Urteil im Berufungsverfahren Heise gegen Musikindustrie
Archivmeldung vom 28.07.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittHeute (Donnerstag) hat das Oberlandesgericht München die Berichterstattung von heise online über Kopiersoftware für DVDs als legal eingestuft. Es sei nicht im Sinne des Gerichts, "Tendenzschnüffelei" zu betreiben, um dann einzelne Teile der Berichterstattung zu verbieten.
Gleichzeitig hat das OLG das Setzen
eines Links auf die Internet-Seite eines Herstellers dieser Software
untersagt.
Im Rechtsstreit zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und acht
Unternehmen der Musikindustrie hat das OLG München damit das
erstinstanzliche Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren
bestätigt.
Im Januar 2005 hatte heise online in einer Meldung über eine
Software berichtet, die nach Angaben des Herstellers in der Lage sein
soll, verschiedene Kopierschutzmechanismen auszuhebeln. Im Artikel
befand sich ein Link zur Homepage des Software-Herstellers.
Zum Argument der Musikindustrie, Teile des Online-Artikels hätten
werbenden Charakter oder würden gar eine Anleitung zum unerlaubten
Raubkopieren geben, erklärte der Senat, er habe keine Anleitungen in
dem Artikel entdecken können, sondern allenfalls Hinweise. Der Link
allerdings gehe zu weit und sei nicht mehr von der Pressefreiheit
gedeckt. Er überschreite die Grenze des Erlaubten und sei die
"Verlinkung eines Portals, wo Unrecht geschieht". Dies wiederum sei
eine "Verwilderung der Pressesitten, der entgegengewirkt werden
muss".
Mit einer schriftlichen Urteilsbegründung ist in einigen Wochen zu
rechnen. Eine Dokumentation über das Verfahren mitsamt den
Schriftsätzen beider Parteien und dem erstinstanzlichen Urteil findet
sich zum Nachlesen auf heise online unter www.heise.de/heisevsmi/.
Eine Meldung von heise online zu dem Thema findet sich unter
www.heise.de/newsticker/meldung/62225
Quelle: Pressemitteilung heise