Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Versicherungsfall Babybauch

Versicherungsfall Babybauch

Archivmeldung vom 08.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Alexandra Bucurescu / pixelio.de
Bild: Alexandra Bucurescu / pixelio.de

Eine Reiserücktrittsversicherung muss auch für Schwangere zahlen, die wegen vorzeitiger Wehen stornieren müssen, berichtet das Apothekenmagazin "Baby und Familie" unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München.

Die Schwangerschaft war beim Versicherungs-Abschluss bekannt. Das Argument der Versicherung: Laut Vertrag müsse nur bei unerwarteten schweren Erkrankungen gezahlt werden. Dem widersprach das Gericht: Schwangerschaft sei keine Krankheit, eine schwere Komplikation aber schon.

Quelle: Wort und Bild - Baby und Familie (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte kippt in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige