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GEMA und Börsenverein des Deutschen Buchhandels jubeln zu früh

Archivmeldung vom 16.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Am 14. März 2012 hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in drei separaten Urteilen Unterlassungsansprüche der GEMA sowie der Verlage Campus und De Gruyter gegen RapidShare bestätigt. Sowohl der Börsenverein des Deutschen Buchhandels als auch die GEMA haben hierzu umgehend "Jubelmeldungen" verfasst. Sie ignorieren dabei geflissentlich, dass es als unprofessionell gilt, ein Urteil zu bewerten, bevor die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Denn erst daraus lässt sich ablesen, welche Partei ein Urteil tatsächlich als Erfolg feiern kann.

Allerdings hat inzwischen das OLG Hamburg eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der ein möglicher Grund für das hektische Vorgehen der Parteien erkennbar ist: Denn das Gericht ist in den vorliegenden Fällen von seiner bisherigen Haltung abgewichen, wonach das Geschäftsmodell von RapidShare nicht von der Rechtsordnung gebilligt sei. Auch hat das Gericht erstmals anerkannt, dass Dateien erst dann "öffentlich zugänglich" werden, wenn die Links durch den Benutzer im Internet veröffentlicht werden. Aus der bislang abweichenden Einschätzung hatten sich in der Vergangenheit massive Pflichten bereits beim Upload einer Datei ergeben. Dementsprechend sieht das Gericht die Verpflichtung von RapidShare nun vor allem darin, das Problem der Piraterie dort zu bekämpfen, wo illegale Dateien tatsächlich verbreitet werden, nämlich auf den einschlägigen Link-Seiten. Genau das tut RapidShare bereits seit Jahren.

Alexandra Zwingli, CEO von RapidShare: "Im Detail äußern wir uns natürlich erst, wenn uns der vollständige Text vorliegt. Ich bin aber überzeugt, dass unser erprobtes Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen der richtige Weg ist, und ich freue mich, dass uns das jetzt gemäß der Pressemitteilung des Gerichts sogar vom OLG Hamburg bestätigt wird. Das zeigt, dass wir nicht nur im technologischen, sondern auch im rechtlichen Bereich der Pionier der Cloud-Storage-Branche sind."

Quelle: RapidShare AG (ots)

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