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Wohin mit dem Auto: Die hohe Kunst des Parkens

Archivmeldung vom 20.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Hartmut910 / pixelio.de
Bild: Hartmut910 / pixelio.de

Einen freien Parkplatz finden: In vielen Innenstädten ist das zeitaufwändig und nervenaufreibend. "Wer sein Auto nach langer Suche abstellt, sollte sich immer vergewissern, dass es ordnungsgemäß parkt. Sonst sind schnell Verwarnungs- und Bußgelder fällig - oder sogar Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.

Funktioniert die Parkuhr oder der Parkscheinautomat nicht, darf der Wagen trotzdem abgestellt werden - als Ersatz gilt die Parkscheibe. Tipp des R+V-Infocenters: Mit einem gut sichtbaren Zettel auf den Defekt hinweisen. Der Parkende muss sich aber trotzdem an die zulässige Höchstparkdauer halten. Wird diese um mehr als eine Stunde überschritten, darf die Polizei den Wagen sogar abschleppen lassen und zusätzlich bis zu 15 Euro Verwarnungsgeld kassieren.

Parkplatz blockieren

Einen öffentlichen Parkplatz mit Stuhl oder Mülltonne zu blockieren, ist nicht erlaubt. Auch Fußgänger dürfen Parklücken nicht freihalten, sonst droht ihnen ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. "Andererseits dürfen Autofahrer die Fußgänger nicht wegdrängeln. Das könnte bei einem Rechtsstreit als Nötigung ausgelegt werden", so R+V-Experte Karl Walter.

Beliebt, aber ebenfalls verboten: Den Wagen so abstellen, dass er zwei Stellplätze blockiert, um einen Platz freizuhalten. Das kann mit 10 Euro geahndet werden.

Bordsteine

Was viele nicht wissen: An Stellen mit abgesenktem Bordstein ist das Parken grundsätzlich verboten, ein Verstoß kostet 10 Euro Verwarnungsgeld. Wird dadurch jemand behindert, beispielsweise ein Rollstuhlfahrer, sind sogar 15 Euro fällig.

Grobe Parksünden

Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz oder vor einer Feuerwehrzufahrt abstellt, wird mit 35 Euro belangt. Außerdem riskiert er, schon nach kurzer Zeit kostenpflichtig abgeschleppt zu werden. Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen schlägt mit 70 Euro Bußgeld und zwei Punkten zu Buche.

Quelle: R+V Versicherung

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