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BGH entscheidet zu Gunsten von Tierrechtlern: Undercover-Aufnahmen aus Mastanlagen dürfen veröffentlicht werden

Archivmeldung vom 10.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Animal Rights Watch
Bild: Animal Rights Watch

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat heute im Rechtsstreit zwischen dem MDR und der Fürstenhof GmbH um heimlich von Tierrechtlern aufgenommenes Videomaterial zu Gunsten des Rundfunksenders entschieden.

(VI ZR 396/16) 2012 zeigte der MDR in einer ARD-Reportage Undercover-Aufnahmen von katastrophalen Zuständen in Hühnerställen der Fürstenhof GmbH. Diese klagte gegen die Ausstrahlung, da die Aufnahmen durch einen Hausfriedensbruch entstanden sind und keine Strafbestände zu sehen waren. Der BGH widersprach nun in höchster Instanz dieser Auffassung und legt so ein Grundlegendes Urteil für alle Tierrechtsaktivisten vor. „Das Urteil ist ein wichtiges Zeichen für den Einsatz gegen katastrophale Zustände in Mastanlagen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, über die tierquälerischen Zustände auch in an sich rechtskonformen Ställen informiert zu werden“, so Jan Peifer, Vorsitzender des Deutschen Tierschutzbüro e.V. Das Deutsche Tierschutzbüro kritisiert in dem Zusammenhang, dass viele „Tierschutzgesetze“ die Tiere überhaupt nicht schützen und unzureichend sind.

Die von Aktivisten der Tierrechtsorganisation ARIWA angefertigten und vom MDR ausgestrahlten Videos zeigten unwürdige Zustände von tausenden Hühnern. Sie lebten gedrängt auf viel zu engem Raum, viele hatten fast alle Federn verloren und mehrere Tiere lagen bereits tot zwischen ihren Artgenossen. Die Fürstenhof GmbH bekam mit ihrer Klage gegen die Ausstrahlung bis zum Oberlandesgericht Hamburg Recht, das BGH kassierte diese Entscheidung nun. Es folgte damit der Argumentation des MDR, dass das Zeigen der Aufnahmen vom Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt ist und dies den unternehmensbezogenen Interessen der Fürstenhof GmbH überwiegt. Außerdem stellen die Aufnahmen einen nötigen Kontrast zur geschönten Werbung des Unternehmens dar. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht über die wahren Zustände in solchen Masttieranlagen aufgeklärt zu werden“ so Peifer, der selbst schon die Tierhaltung von Fürstenhof-Betrieben dokumentiert hat.

In einem ähnlichen Urteil hatte das Oberlandesgericht Naumburg bereits im Februar zu Gunsten von drei Aktivisten geurteilt, obwohl diese Aufnahmen durch Hausfriedensbruch erstellt hatten. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass nur durch das heimliche Betreten und Erstellen der Aufnahmen schwere Fälle von Tierquälerei aufgedeckt werden konnten und somit ein rechtfertigender Notstand bestand.

„Das Urteil des BGH ist eine Entscheidung zu Gunsten der Tiere und der Öffentlichkeit. Allen Tierschützern und Tierrechtsaktivisten wird diese Grundsatzentscheidung dabei helfen, die unwürdigen Zustände in der Massentierhaltung aufzudecken und der Öffentlichkeit zu präsentieren“, so Peifer. Auch das Deutsche Tierschutzbüro hatte durch Undercover-Aufnahmen aus dem sogenannten „Schweinehochhaus“ in Maasdorf (bei Halle) katastrophale Zustände und Fälle von Tierquälerei aufgedeckt. Nur auf Grundlage der Aufnahmen wurden die zuständigen Behörden auf die Zustände aufmerksam und bereiten inzwischen eine Klage gegen den Betreiber vor.

Quelle: Deutsches Tierschutzbüro e.V.

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