Öffentliches Straßennetz: Kommunen zur Beleuchtung verpflichtet
Archivmeldung vom 04.02.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMit einem Defizit von etwa 15 Milliarden Euro sehen sich die deutschen Städte und Gemeinden 2010 konfrontiert. Deshalb sparen sie an allen Ecken und Enden, auch an der Straßenbeleuchtung. "Das kann jedoch teuer werden. Bei Unfällen durch eine nachweislich fehlerhafte Straßenbeleuchtung können die Verantwortlichen in Regress genommen werden", erklärt TÜV Rheinland-Experte Christoph Heyen. Das gilt unabhängig davon, ob die Gemeinde selbst die Beleuchtung betreibt oder sie an ein privatwirtschaftliches Unternehmen verkauft hat.
In geschlossenen Ortschaften und für Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen müssen die Gemeinden bei Dunkelheit für Beleuchtung sorgen. Wie lange und wie hell die Straßen und Wege beleuchtet sein müssen, ist von den örtlichen Verhältnissen und von der Bedeutung der Straße für den Verkehr abhängig. Passanten und Fahrer müssen gefährliche Straßenkreuzungen und -einmündungen, markierte Fußgängerüberwege oder schlecht einzusehende Baustellen rechtzeitig gefahrlos erkennen können.
Viele Städte und Gemeinden fahren die Laternen auf eine geringere Leuchtkraft herunter. Das ist rechtlich unbedenklich, sofern es innerhalb der vorgeschriebenen Abstufungen geschieht. Das Abschalten jeder zweiten Leuchte ist jedoch haftungsrechtlich problematisch. Der ständige Wechsel zwischen hellen und dunklen Zonen vermindert die visuelle Wahrnehmung des Fahrers und erhöht die Unfallgefahr.
Laternen sollen die Straße gut beleuchten. Sie sollen die Umwelt jedoch nicht mit Licht verschmutzen, indem sie zuviel Helligkeit in den Nachthimmel abgeben. Das Licht irritiert nachtaktive Insekten und stört deren normalen Tag-Nacht-Rhythmus. Experten wie Christoph Heyen von TÜV Rheinland fordern deshalb für Gemeinden und Unternehmen gut ausgebildete Straßenbeleuchtungs-Experten, die für die Beleuchtungsanlagen von der Planung über den Bau bis zur energie- und umweltbewussten Wartung verantwortlich sind.
Quelle: TÜV Rheinland