Permanent Make-up, Piercing und Tätowierungen nicht ohne Risiko
Archivmeldung vom 13.02.2009
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittTattoos, Piercing und Permanent Make-up stellen einen modischen Trend dar, der ständig wächst. Fast jeder zehnte Deutsche hat sich inzwischen tätowieren lassen, und auch Permanent Make und Piercings erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch nicht immer entspricht das Ergebnis den Vorstellungen des Kunden.
Schlimmer noch - es kann auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Folgeschäden kommen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt Auskunft über Haftungsfragen und Schmerzensgeldansprüche.
Notwendige Aufklärung im Vorfeld
Ob Piercing, Tätowierung oder Permanent Make-up -- vor der Entscheidung für einen Eingriff von Dauer ist es ratsam, sich über mögliche gesundheitliche Folgeschäden zu informieren. „Piercing-, Tattoo- und Kosmetik-Studios sind verpflichtet, ihre Kunden ausführlich über mögliche Risiken aufzuklären“, erklärt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Anschließend muss der Kunde schriftlich in die Behandlung einwilligen.“
Ist die Aufklärung unzureichend, wird die Einverständniserklärung
unwirksam und der Ausführende haftet für etwaige Folgeschäden
(Landgericht Koblenz, 2006, Az.: 10 O 176/04). Auch bei negativen
Folgen durch unsachgemäße Ausführung oder Verwendung unhygienischer
Geräte kann der Kunde auf Schadenersatz und Rückerstattung der Kosten
für die Behandlung hoffen (Amtsgericht Neubrandenburg, Az.: 18 C
160/00).
Wird die Behandlung unprofessionell oder technisch mangelhaft
durchgeführt und der Körper fahrlässig und widerrechtlich verletzt, so
besteht laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (2003, Az.: 3
U 1663/03) ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz. Dazu können
strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen.
Zu einer umfangreichen Aufklärung gehört, dass auf gesundheitliche
Risiken, wie zum Beispiel Infektionen oder allergische Reaktionen,
hingewiesen wird. Denn im Gegensatz zu Farbstoffen für Kosmetikprodukte
wie Rouge oder Eyeliner werden Farben für Tätowierungen oder Permanent
Make-up bezüglich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen nicht geprüft.
Ein Tätowierungs-Studio sollte zudem darauf aufmerksam machen, dass
mehrfarbige oder zu tief, das heißt in die unteren Hautschichten
eingebrachte Tattoos nachträglich selbst mit modernster Lasertechnik
nicht oder nur mit Narben als Folgeerscheinung entfernt werden können.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse?
„In der Regel übernimmt die Krankenkasse nur einen Teil der
Behandlungskosten, wenn es zu Komplikationen oder Spätfolgen kommt“,
warnt die D.A.S. Juristin. Denn wer sich freiwillig einem körperlichen
Eingriff unterzieht, der eine Krankheit auslöst, beispielsweise eine
Wundinfektion durch Piercing, hat diese selbst verschuldet.“ Seit 2007
das Wettbewerbsstärkungsgesetz in Kraft getreten ist, gilt, dass
Versicherte bei selbstverschuldeter Krankheit in angemessener Höhe an
den Folgekosten beteiligt werden müssen. Wurde Krankengeld gezahlt, so
kann dieses ganz oder teilweise zurück gefordert werden. Auch wenn der
Patient die Arztkosten selbst trägt, wird seine Krankenkasse darüber
informiert. Denn seit Juli 2008 sind Ärzte und Krankenhäuser
verpflichtet, den Kassen die Daten von Piercing-Patienten mitzuteilen.
Daher ist es ratsam, vor einer geplanten Tätowierung oder einem
Permanent Make-up die Krankenkasse zu kontaktieren, ob und in welcher
Höhe die Kosten bei einer möglicherweise notwendigen medizinischen
Nachbehandlung übernommen werden.
Quelle: D.A.S. Rechtschutzversicherung