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Landgericht Köln bestätigt Handel mit titulierten Forderungen im Internet

Archivmeldung vom 30.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ob Handelsunternehmen, Hausverwaltungen, Leasinggesellschaften oder Privatpersonen: Immer häufiger bleiben Gläubiger auf Forderungen sitzen, falls Rechnungen nicht beglichen werden. Im Internet können titulierte Forderungen zum Kauf angeboten werden - ein Weg, der ganz bewusst auch die öffentliche Prangerwirkung in Kauf nimmt.

Die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Schuldnerdaten durch die Titelbörse hat das Landgericht Köln in einem aktuellen Urteil bestätigt.

Unter schuldtitel-online.com werden rechtskräftig titulierte Geldforderungen in einer Internet-Datenbank zum Zwecke des Verkaufs veröffentlicht. Schuldtitel sind ein Handelsgut, und das Einstellen in die Titelbörse bietet eine interessante und kostengünstige Alternative zur herkömmlichen Zwangsvollstreckung.

In einer aktuellen Entscheidung hat das Landgericht Köln bestätigt, dass die in Vollstreckungstiteln genannten Schuldnerdaten im Rahmen des Forderungshandels im Internet veröffentlicht werden dürfen (Urteil vom 24.06.09, Az. 28 O 116/09). Nach Auffassung der Kölner Richter, die bereits im Falle "spickmich.de" der Kommunikationsfreiheit zum Sieg verholfen haben, sind die Vermarktungsinteressen des Gläubigers höher anzusetzen als die Interessen des Schuldners am Schutz seiner Daten. Hintergrund des Streits war das Bestreben eines in der Schuldtitel-Datenbank gelisteten Schuldners, die Unterlassung seiner Datenveröffentlichung, insbesondere Namensnennung, zu erreichen. Mit diesem Anspruch ist er bei Gericht gescheitert.

Um Diskussionen von Anfang an zu vermeiden, werden unter schuldtitel-online.com nur rechtskräftige Zahlungstitel aufgenommen, so dass die Sachverhalte schon gerichtlich verbindlich geklärt sind. Eine Diskussion mit dem Schuldner kann wegen der Rechtskraft des Vollstreckungstitels nicht aufkommen.

Schuldner im Internet kostenlos einsehbar

Die inzwischen über 1.000 Titel umfassende Datenbank steht jedem potentiellen Kaufinteressenten im Internet zur Verfügung. Zur unverbindlichen Ansicht genügen die Eingabe des Namens und der e-Mail-Adresse sowie das Anerkennen einer Nutzungsvereinbarung, um das berechtigte Interesse zu bekräftigen. Die Suche ist nach vielfältigen Kriterien möglich (z.B. nach Firmenname, Ort, Alter des Titels, Art der Forderung). Der Interessent erfährt kostenlos Name, Ort sowie Höhe und Datum der Forderung. Die Abfrage weiterer Detailinformationen zum Titelinhaber und die Kontaktvermittlung zum Gläubiger sind anschließend gegen eine Gebühr von zwei Euro je Titel möglich.

Bei eingestellten Titeln ist schnell erkennbar, wer aus welcher Forderung schuldet. Die Veröffentlichung dieser Informationen setzt in vielen Fällen den Schuldner unter Druck mit dem Ziel, dass er seine Schuld schnell begleicht. Gleichzeitig ist die Veröffentlichung in der Titelbörse für den Schuldner ein Anreiz, die Forderung ggf. unter Wert (gemäß der vom Gläubiger veröffentlichen Kaufpreisvorstellung) abzulösen. Auf diese "Prangerwirkung" setzen mehr und mehr Gläubiger, die ihre Forderungen nach vergeblichen Vollstreckungsversuchen nun endlich realisieren wollen.

Quelle: Schuldtitel Online AG

 

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