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Abenteuer Baustelle: Wenn Kinder toben

Archivmeldung vom 29.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

Kinder sind abenteuerlustig - und was übt größeren Reiz aus als eine benachbarte Baustelle? Doch wenn bei ihrer Erforschung etwas kaputt geht, sind keineswegs immer die Eltern für den Schaden verantwortlich. "Eltern haften nur, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben", erklärt Sonja Renye, Haftpflichtexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Zudem muss der Bauherr das Gelände ausreichend sichern. Aber selbst dann kann er auf dem Schaden sitzen bleiben.

Kinder unter sieben Jahren müssen nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. "Und an die Eltern kann sich der Bauherr mit seinem Anspruch nicht wenden, wenn sie den Nachwuchs angemessen beaufsichtigt haben", so R+V-Expertin Renye. Bei einem sonst vernünftigen Sechsjährigen genügt es beispielsweise, wenn sich ein Elternteil in der Nähe aufhält und regelmäßig nach ihm schaut. Nutzt er einen unbeobachteten Moment aus, um auf der Baustelle etwas anzustellen, geht der Geschädigte möglicherweise leer aus.

Bei Kindern zwischen sieben und 17 Jahren ist die rechtliche Situation anders: Die Haftung hängt von ihrer persönlichen Reife und Entwicklung ab. Sonja Renye: "Die Schuldfrage wird im Einzelfall entschieden." Muss ein Kind tatsächlich haften, springt - sofern vorhanden - normalerweise die Familienhaftpflichtversicherung ein. Allerdings gilt dies nur, solange der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.

Das R+V-Infocenter empfiehlt Eltern, die Aufsichtspflicht nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. "Wie intensiv sie auf ihren Nachwuchs aufpassen müssen, hängt von Alter und Entwicklung ab. Während ein dreijähriges Kind ständig beobachtet werden muss, reicht es bei einem Zehnjährigen normalerweise aus, es vor der Baustelle zu warnen und gelegentlich nach ihm zu schauen", sagt R+V-Expertin Renye. Auch müssen Kinder, die durch ihr Verhalten aufgefallen sind, stärker im Auge behalten werden. Als Faustregel gilt: Je jünger und uneinsichtiger das Kind ist, desto besser muss es beaufsichtigt werden.

Quelle: R+V-Infocenter (ots)

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