GEZ-Gebühr für Computer, auch ohne Soundkarte und Aufzeichnungsmöglichkeit
Archivmeldung vom 19.02.2009
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Freigeschaltet durch Oliver RandakEin Unternehmen, welches im Büro Computer verwendet, muss laut Gerichtsbeschluss Gebühren an die GEZ bezahlen. Diese Computer sind nicht mit Soundkarten ausgestattet und eine Aufnahmefunktion ist nicht installiert.
Für einen internetfähigen Computer sind nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg Rundfunkgebühren fällig, wenn der Besitzer nicht schon für normale Rundfunkgeräte zahlt. Es spiele dabei keine Rolle, dass in dem PC keine Soundkarte und keine Programme zur Aufzeichnung von Rundfunksendungen installiert seien, entschied das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Dies gelte auch bei beruflich genutzten Computern. (Az. W 1 K 08.1886)
Entscheidend sei, dass der Computer "zum Empfang bereitgehalten" werde. Mit ihm könnten ohne besonderen technischen Aufwand Rundfunksendungen empfangen werden. Auch Programme zum Aufzeichnen können nach Darstellung des Gerichts ohne weiteres kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden. "Im Büro wird häufig begleitend Radio gehört", schrieben die Richter in das Urteil. Wenn kein normales Gerät da sei, liege es "nicht fern, den internetfähigen PC als einzige Quelle auch zum Radioempfang zu nutzen".
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts gehört der Internet-Rundfunk mittlerweile zum Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender. "Vor diesem Hintergrund erscheint die grundsätzliche Gebührenpflicht internetfähiger PC sachgerecht." Ob der Besitzer mit seinem Computer überhaupt eine Rundfunksendung empfangen wolle, spiele demgegenüber keine Rolle. Geklagt hatte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die den Computer für Büroarbeiten nutzt.
Der Bayerische Rundfunk (BR) begrüßte das Urteil als wichtigen Schritt zu mehr Gebührengerechtigkeit. Andernfalls müssten die Besitzer herkömmlicher Rundfunkgeräte den Rundfunkempfang von PC- Nutzern mitfinanzieren, hieß es in einer Mitteilung.