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Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Ausnahme möglich WEG kann von der eigentlich vorgesehenen Aufteilung der Kosten abweichen WEG kann von der eigentlich vorgesehenen Aufteilung der Kosten abweichenEine Eigentümergemeinschaft kann unter bestimmten Bedingungen die Kosten für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums auf die Sondereigentümer umlegen.
WEG kann von der eigentlich vorgesehenen Aufteilung der Kosten abweichenEine Eigentümergemeinschaft kann unter bestimmten Bedingungen die Kosten für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums auf die Sondereigentümer umlegen.

WEG kann von der eigentlich vorgesehenen Aufteilung der Kosten abweichenEine Eigentümergemeinschaft kann unter bestimmten Bedingungen die Kosten für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums auf die Sondereigentümer umlegen.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS