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Für Kaminöfen gelten ab Montag strengere Vorschriften

Archivmeldung vom 20.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: premiumpresse
Bild: premiumpresse

Für Kaminöfen oder Holzheizungen gelten ab Montag strengere Auflagen. Dann treten neue Grenzwerte für entstehende Schadstoffe in Kraft, wie das Umweltbundesamt mitteilte. Die neue Verordnung löst demnach die seit 1988 geltenden Vorschriften ab. Damit werde für eine "bessere Luft, Gesundheit und mehr Lebensqualität" gesorgt sowie ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Umweltpolitik gelegt, erklärte Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU).

Beim Kauf eines neuen Ofens muss der Betreiber eine Bescheinigung des Herstellers erhalten, das die Grenzwerte eingehalten werden. Für Verbraucher, die bereits einen Kamin haben, bestehen lange Übergangsfristen. Für bestehende Öfen und Holzheizungen enden je nach Alter des Gerätes die Übergangsfristen erst zwischen 2014 und 2024. Werden die für Altgeräte festgelegten Werte eingehalten, ist auch ein unbegrenzter Betrieb möglich. Grundsätzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen sind zudem zum Beispiel Herde, offene Kamine oder Öfen aus der Zeit vor 1950.

Quelle: premiumpresse

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