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Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Wohnrecht ablösen BFH ging von vorweggenommenen Werbungskosten aus BFH ging von vorweggenommenen Werbungskosten ausZahlt ein Immobilienerbe einen Geldbetrag an den Inhaber eines Wohnrechts, um dieses abzulösen und das Objekt wirtschaftlich nutzen zu können, so gilt das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als vorab entstandene Werbungskosten.
BFH ging von vorweggenommenen Werbungskosten ausZahlt ein Immobilienerbe einen Geldbetrag an den Inhaber eines Wohnrechts, um dieses abzulösen und das Objekt wirtschaftlich nutzen zu können, so gilt das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als vorab entstandene Werbungskosten.

BFH ging von vorweggenommenen Werbungskosten ausZahlt ein Immobilienerbe einen Geldbetrag an den Inhaber eines Wohnrechts, um dieses abzulösen und das Objekt wirtschaftlich nutzen zu können, so gilt das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als vorab entstandene Werbungskosten.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS