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Erstes Verwaltungsgericht suspendiert die Schließung der Sportwettbüros

Archivmeldung vom 29.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Deutsche Buchmacherverband Essen e.V. (DBV) und der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) mit Sitz Brüssel geben bekannt, dass heute als erstes deutsches Verwaltungsgericht das VG Hamburg (Az. 16 E 885/06), die von vielen Innenministerien angekündigten Schließungsverfügungen für private Sportwettannahmen für Hamburg außer Vollzug gesetzt hat.

Nach Ansicht des Gerichts bestehen erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit europäischem Recht, so dass eine sofortige Schließung der sogenannten "illegalen" Wettannahmen nicht sofort vollzogen werden darf.

Guido Bongers, Rechtsanwalt in Duisburg, der dieses Verfahren beim Verwaltungsgericht Hamburg führt, erläutert: "Nun hat erstmals ein deutsches Gericht das weitreichende Urteil des Verfassungsgerichtes vom 28.3.06 richtig interpretiert. Das Sportwettmonopol in Deutschland ist in der jetzigen Form verfassungswidrig. Es gelten außerdem die im "Gambelli"-Urteil für die grenzüberschreitende Wettvermittlung aufgestellten Kriterien des Europäischen Gerichtshofes:"

Markus Maul, Präsident der VEWU, ergänzt: "Die eigenwillige Sichtweise vieler Innenministerien: "Schließen, Augen zu und durch" war von Anfang an kurzsichtig. Das EU-Recht, das eine grenzüberschreitende Wettvermittlung möglich macht, ist von Karlsruhe ausdrücklich anerkannt worden."

Mit Urteil vom 28.3. hat das Verfassungsgericht entschieden, dass ein Sportwettmonopol des Staates nur dann mit den Grundrechten der privaten Wettunternehmen vereinbar ist, wenn der Monopolzweck ausschließlich und sofort am Spielerschutz und an der Spielsuchtprävention ausgerichtet wird. Angesichts der nach wie vor vielfältigen Werbeaktivitäten von Toto und Lotto kann von der Verwirklichung dieser Vorgaben keine Rede sein.

Es gibt bereits Signale aus dem Bereich der Sportverbände, insbesondere des Fußballs, die sich für eine vorsichtige Öffnung des Sportwettmarktes aussprechen, damit auch weiterhin die Sportförderung im gewohnten Umfang finanziert werden kann.

Angesichts der vielfältigen Wettmöglichkeiten im Internet oder per Handy macht nach Ansicht von Norman Albers, Sprechers des DBV, die Schließung der Wettbüros auch politisch keinen Sinn: "Der Verlust der Arbeitsplätze in den Wettbüros nützt niemanden." Die Aktionen gegen die privaten Wettbüros erreichen mittlerweile die Ausmaße eines Kesseltreibens: " Es kann nicht sein, dass in Bayern die Polizei mit Hundertschaften das medienwirksame Vorgehen gegen arglose Wettbüros übt und für die Verfolgung von Kriminellen nicht genug Leute hat." meint Norman Albers.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Buchmacher Verband Essen e.V.

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