Erstes Verwaltungsgericht suspendiert die Schließung der Sportwettbüros
Archivmeldung vom 29.04.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Deutsche Buchmacherverband Essen e.V. (DBV) und der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) mit Sitz Brüssel geben bekannt, dass heute als erstes deutsches Verwaltungsgericht das VG Hamburg (Az. 16 E 885/06), die von vielen Innenministerien angekündigten Schließungsverfügungen für private Sportwettannahmen für Hamburg außer Vollzug gesetzt hat.
Nach Ansicht des Gerichts
bestehen erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit europäischem
Recht, so dass eine sofortige Schließung der sogenannten "illegalen"
Wettannahmen nicht sofort vollzogen werden darf.
Guido Bongers, Rechtsanwalt in Duisburg, der dieses Verfahren beim
Verwaltungsgericht Hamburg führt, erläutert: "Nun hat erstmals ein
deutsches Gericht das weitreichende Urteil des Verfassungsgerichtes
vom 28.3.06 richtig interpretiert. Das Sportwettmonopol in
Deutschland ist in der jetzigen Form verfassungswidrig. Es gelten
außerdem die im "Gambelli"-Urteil für die grenzüberschreitende
Wettvermittlung aufgestellten Kriterien des Europäischen
Gerichtshofes:"
Markus Maul, Präsident der VEWU, ergänzt: "Die eigenwillige
Sichtweise vieler Innenministerien: "Schließen, Augen zu und durch"
war von Anfang an kurzsichtig. Das EU-Recht, das eine
grenzüberschreitende Wettvermittlung möglich macht, ist von Karlsruhe
ausdrücklich anerkannt worden."
Mit Urteil vom 28.3. hat das Verfassungsgericht entschieden, dass
ein Sportwettmonopol des Staates nur dann mit den Grundrechten der
privaten Wettunternehmen vereinbar ist, wenn der Monopolzweck
ausschließlich und sofort am Spielerschutz und an der
Spielsuchtprävention ausgerichtet wird. Angesichts der nach wie vor
vielfältigen Werbeaktivitäten von Toto und Lotto kann von der
Verwirklichung dieser Vorgaben keine Rede sein.
Es gibt bereits Signale aus dem Bereich der Sportverbände,
insbesondere des Fußballs, die sich für eine vorsichtige Öffnung des
Sportwettmarktes aussprechen, damit auch weiterhin die Sportförderung
im gewohnten Umfang finanziert werden kann.
Angesichts der vielfältigen Wettmöglichkeiten im Internet oder per Handy macht nach Ansicht von Norman Albers, Sprechers des DBV, die Schließung der Wettbüros auch politisch keinen Sinn: "Der Verlust der Arbeitsplätze in den Wettbüros nützt niemanden." Die Aktionen gegen die privaten Wettbüros erreichen mittlerweile die Ausmaße eines Kesseltreibens: " Es kann nicht sein, dass in Bayern die Polizei mit Hundertschaften das medienwirksame Vorgehen gegen arglose Wettbüros übt und für die Verfolgung von Kriminellen nicht genug Leute hat." meint Norman Albers.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Buchmacher Verband Essen e.V.