Landgericht Mainz verurteilt BHW Bank zur Rückabwicklung einer DLF-Beteiligung
Archivmeldung vom 14.07.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlIm Rahmen eines Klageverfahrens vor dem LG Mainz wurde die BHW-Bank Hameln zur Rückabwicklung einer Beteiligung am DLF 98/29 verurteilt. Der Kläger wurde seitens eines Mitarbeiters des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD) in seiner Wohnung zu Abschluss einer Beteiligung am DLF 98/29 bestimmt.
Nach den Feststellungen des Gerichts hätte die BHW-Bank den Anleger daher nach dem Haustürwiderrufsgesetz über sein Widerrufsrecht belehren müssen. Die von der BHW-Bank verwendeten Darlehensverträge enthielten zwar eine Widerrufsbelehrung, doch war diese nach Auffassung des Gerichts unwirksam.
Das Gericht stützt sich in seinen Entscheidungsgründen ausdrücklich auf die
neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte erst kürzlich in
seinen Entscheidungen die Rechte von Anlegern geschlossener Immobilienfonds
gestärkt.
„Durch dieser Urteil wird der Weg für die Anleger wieder ein
Stück weit geebnet, ihre Schäden aus den Beteiligungen am DLF-Fonds kompensiert
zu bekommen, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt István Cocron“, von der Kanzlei
CLLB-Rechtsanwälte.
Nach den bisherigen Erfahrungen der BSZ®
Anlegerschutzanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anlegern gegenüber der
BHW-Bank vertreten, enthalten Darlehensverträge der BHW-Bank häufig eine
unwirksame Widerrufsbelehrung. Anleger sollten daher ihre
Darlehensverträge auf deren Wirksamkeit überprüfen, um keine Rechtsnachteile zu
erleiden“, so BSZ® e.V. Rechtsanwalt István Cocron.
Anleger müssen zudem
berücksichtigen, dass das Widerrufsrecht spätestens mit vollständiger
Rückzahlung der Darlehensvaluta erlischt. Die jeweiligen Anleger sollten
auf keinen Fall ohne entsprechenden anwaltlichen Rat, Darlehensverlängerungen
oder Umschuldungen über eine Drittbank vornehmen.
„Gerade wenn die
Beratung in der Wohnung oder am Arbeitsplatz stattfand, bestehen gute Chancen,
Ansprüche gegen die finanzierenden Bank durchzusetzen“, so BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in
München.
Die Beratung muss dabei nicht von einem Mitarbeiter der Bank
erfolgt sein, vielmehr reicht es nach der Rechtsprechung aus, wenn die Beratung
durch eine Vertriebsgesellschaft (z.B. AWD, FG-Finanz, etc.) vorgenommen wurde.
Liegen zudem die Voraussetzungen für ein sog. „Verbundgeschäft“ vor, kommen
weitere Ansprüche gegen die finanzierende Bank in Betracht.
„Nach
unseren bisherigen Erfahrungen, werden die Kosten der Einschaltung eines
Rechtsanwalts von den Rechtsschutztversicherungen in voller Höhe übernommen,
wenn dargelegt wird, dass der Kreditvertrag im Rahmen einer Haustürsituation
abgeschlossen wurde“, so Rechtsanwalt István Cocron, weiter.
Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft
„BHW-Bank“ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft
kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ®
e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist
beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine
gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon:
06071-823780
Quelle: Pressemitteilung Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.