Festgeldzinsen ins Trockene bringen
Archivmeldung vom 03.02.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlFestgeldzinsen aus Spareinlagen sollten bis spätestens Ende Februar abgehoben werden. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken (BDB) in Berlin hin. Der Stichtag 28. Februar gilt grundsätzlich für alle Zinsen aus Sparguthaben mit vereinbarter Kündigungsfrist.
Denn nach Überschreiten des Termins werden die Zinsen selber Teil des
festgelegten Geldes. Die Folge: Eine Abhebung nach Fristablauf
behandeln die Banken wie eine vorzeitige Kapitalrückzahlung des
Anlagebetrags. In solchen Fällen muss der Kunde erhebliche
Zinsminderungen in Kauf nehmen. Die Regelung findet auch auf
Sparbücher Anwendung. Bei der üblichen Vereinbarung einer
dreimonatigen Kündigungsfrist werden Zinsbeträge aus dem vergangenen
Jahr zum 1. März dem Guthaben zugerechnet. Dann können Bankkunden
jeden Monat nur noch Beträge bis maximal 2.000 Euro abheben, ohne das
Sparguthaben zu kündigen. Von diesen Stolpersteinen abgesehen, haben
sich die Konditionen für das Kontosparen zum Jahresbeginn verbessert.
Dabei konnten Festgeldanlagen branchenweit vom Anziehen der Geld- und
Kapitalmarktzinsen profitieren. Die renditestärksten Anlagen für
Tages- und Festgelder reichen in dieser Woche von 6,00 Prozent im
ersten Jahr bis 7,25 Prozent nach sechs Jahren.
Quelle: Pressemitteilung Faktenkontor GmbH