BGH bestätigt Urteil im Komplex Lina E.

Bild: Eigenes Werk /SB
Im Verfahren gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden von Mai 2023 im Kern bestätigt. Man habe die Revision der Angeklagten mit "geringfügigen Änderungen des Schuldspruchs" sowie die Revision des Generalbundesanwalts in vollem Umfang verworfen, teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit.
Das OLG hatte E. sowie drei mitangeklagte Männer zu Haftstrafen
verurteilt, wobei das Strafmaß für E. fünf Jahre und drei Monate betrug.
Hintergrund waren Vorwürfe der mitgliedschaftlichen Beteiligung an
einer kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung und
andere Delikte.
Der Generalbundesanwalt beanstandete mit seinem
zuungunsten der Angeklagten eingelegten und auf die Sachrüge gestützten
Rechtsmittel sowohl den Teilfreispruch hinsichtlich eines weiteren
Tatvorwurfs als auch den gesamten Strafausspruch. Die Angeklagte wendete
sich derweil - ebenfalls mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts
- gegen ihre Verurteilung.
Der BGH entschied jetzt, dass
insbesondere das Verhältnis der einzelnen Tathandlungen der Angeklagten
zueinander neu bestimmt werden müsse. Die vom OLG verhängte
Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten hat der Senat
aber bestehen lassen.
In dem ursprünglichen Prozess ging es um
eine Reihe von Überfällen. Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten
vorgeworfen, zwischen 2018 und 2020 mehrere Angriffe auf Neonazis
begangen zu haben. Die Taten ereigneten sich in Wurzen,
Leipzig-Connewitz sowie im thüringischen Eisenach.
Lina E. soll
sich den Ermittlern zufolge spätestens im August 2018 der in und um
Leipzig gegründeten linksextremistischen Vereinigung angeschlossen
haben. Sie soll seit Anbeginn ihrer Mitgliedschaft eine "herausgehobene
Stellung" innerhalb der Vereinigung eingenommen haben. Der Haftbefehl
gegen die Leipziger Studentin war 2023 nach dem Urteil außer Vollzug
gesetzt worden - zuvor hatte sie bereits über zwei Jahre in
Untersuchungshaft verbracht.
Mit der Entscheidung des
Bundesgerichtshofs ist das Strafverfahren gegen Lina E. abgeschlossen
(Urteil vom 19. März 2025 - 3 StR 173/24).
Quelle: dts Nachrichtenagentur