Abzocke mit kostenloser Schufa-Auskunft boomt
Archivmeldung vom 14.04.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEine neue Abzockmasche zieht ahnungslosen Verbrauchern das Geld aus der Tasche. Obwohl die Selbstauskunft über die eigene Zahlungsfähigkeit einmal im Jahr ab sofort kostenlos ist, bieten nun zahlreiche Internetseiten den Dienst gegen Bezahlung an.
Laut der Verbraucherzentrale Sachsen
sind bereits Hunderte auf die Masche reingefallen. Im Internet werden
die Auskunftsformulare über die eigene Bonität gegen Bezahlung
angeboten.
Formularverkauf unzulässig
Zu den schwarzen Schafen, die auf diese Weise ahnungslose Verbraucher abkassieren wollen, zählt die Seite meineSelbstauskunft.de.. Diese Plattform bietet die Formulare von Schufa, Creditreform und ICD für jeweils 5,60 Euro an. "Der Verkauf von Formularen zu Auskunftsdiensten, deren Abfrage seit dem 1. April einmal im Jahr kostenlos ist, ist rechtlich unzulässig", so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber pressetext.
Dass sich die Abzocke lohnen kann, zeigt sich an den Zahlen der
Bürger, die von dem neuen Service Gebrauch machen. Laut Schufa sind
bereits mehr als 900 Anträge auf die kostenlose Selbstauskunft durch die
umstrittenen "Service-Anbieter" bei ihr eingegangen. Auskunfteien wie
die Schufa sammeln alle möglichen Daten über die Bundesbürger und
vergeben Punkte von eins bis 1.000. Diese bilden die Basis für die
Bewertung der Kreditwürdigkeit (Scoring).
Lohnendes Geschäft bei 220.000 Anfragen pro Tag
Allein die Schufa verzeichnet am Tag fast 220.000 Anfragen. Da die komplizierte Bewertung für Kunden bislang kaum nachvollziehbar war und sie beispielsweise erst bei der Ablehnung eines Handy-Vertrages merkten, dass mit ihrer Bewertung etwas nicht stimmt, hat die Politik mit der aktuellen Regelung nun Abhilfe geschaffen. Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen können sich die Kunden seit April umfassend über die eigene Bonität informieren.
Dieser Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes nach hat jeder Bürger das Recht zu wissen, welche Daten über ihn bei Auskunfteien und Unternehmen gespeichert sind, welcher Score-Wert hinsichtlich der eigenen Verhältnisse ermittelt wurde und was diese Einschätzung für die Kreditwürdigkeit im Zahlungsverkehr bedeutet. Stellt der Bürger bei der einmal im Jahr kostenlosen Auskunft unrichtige Angaben fest, müssen diese umgehend korrigiert werden.
Quelle: pressetext.deutschland Florian Fügemann