Urteil: Illegales Online-Streaming ist rechtswidrig – Strafen bleiben „überschaubar“
Archivmeldung vom 09.05.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWer illegal online Filme oder Musik streamt, verstößt wie die Anbieter solcher Internetseiten gegen das Urheberrecht. Das sagt ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Ende April. Mit einer Abmahnwelle rechnet Medienrechtler Christian Solmecke aber nicht, wie er im Sputnik-Interview erklärt.
Der Anwalt für Medienrecht und IT-Recht meint, dass der Europäische Gerichtshof mit dem jüngsten Urteil eine klare Entscheidung getroffen habe. Bisher seien die rechtlichen Regeln für die Nutzer von Online-Streamingseiten eher ein unklarer Graubereich gewesen. Der Gerichtshof gehe davon aus, dass alle Internet-Nutzer, die illegale Kino-Streams im Netz anschauen, das Urheberrecht verletzen. „Nach Meinung der Richter wissen viele Nutzer bei diesen Angeboten, dass sie illegal sind. Und dann dürfen sie sich den Stream auch nicht anschauen“, erklärte der Jurist im Gespräch mit Sputnik-Korrespondent Valentin Raskatov.
Die rechtlichen Folgen sind für Solmecke eindeutig: „In Zukunft dürfen Internet-Nutzer weder unerlaubte Bundesliga-Streams noch illegale Kino-Streams, wie sie etwa auf Kinox.to zu finden sind, schauen.“ Eine Abmahnwelle werde das Urteil aber nicht zur Folge haben, denn die Rückverfolgung solcher Täter funktioniere nur über die IP-Adresse. Daraus ergeben sich dem Medienrechtler zufolge Probleme für die Strafverfolgungsbehörden, die Identität der „Schwarz-Seher“ zu ermitteln. „Die IP-Adresse ist die Adresse, mit der Nutzer im Internet unterwegs sind. Sie ist in diesen Fällen nur dem Anbieter des illegalen Streams und dem Abrufenden bekannt. Aber da die Medienindustrie und die Justiz derzeit Probleme haben, an die Anbieter der Streams heranzukommen, hat man dementsprechend auch in der Folge Schwierigkeiten, überhaupt die Nutzer zu ermitteln“,
Nutzer illegaler Onlineangebote könnten laut Solmecke in einem ganz bestimmten Szenario allerdings Pech haben: „Denkbar wäre, dass Nutzer erwischt werden, die grade auf einen illegalen Stream zugreifen, der dann kurze Zeit später durch eine Polizeirazzia durchsucht wird.“ In solch einem Falle könne die Justiz relativ einfach die IP-Adresse des Nutzers herausfinden, weil die persönlichen Spuren im Internet noch „frisch“ seien. Die mögliche Strafe sei für den Nutzer „überschaubar“, so der Medienrechtsexperte. Sie betrage pro konsumierten Film etwa 160 Euro.
Quelle: Sputnik (Deutschland)