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Wussten Sie eigentlich, dass Gartenbesitzer dafür haften, wenn Baumwurzeln am Nachbarhaus Schäden verursachen?

Archivmeldung vom 23.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Teilweise durch Bodenabtrag freigelegter Wurzelstock eines Baumes im Speyerer Auwald
Teilweise durch Bodenabtrag freigelegter Wurzelstock eines Baumes im Speyerer Auwald

Foto: Claus Ableiter
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Fall: Ein Baum wurzelt bis unter das Nachbargrundstück. Dort kommt es zu Schäden am Mauerwerk. Obwohl den Besitzer des Baums selbst keine Schuld trifft, haftet er. Wie sich Grundstücksbesitzer gegen derartige Forderungen absichern, erklärt CosmosDirekt.

Lassen Sie sich von Ihrem Versicherer beraten, ob in Ihrer persönlichen Situation eine private Haftpflichtversicherung ausreichenden Schutz bietet, oder ob Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung benötigen.

  • Für Hobbygärtner ist der Frühling ein Segen: Eiche, Kastanie und Birke leuchten wieder in sattem Grün. Zugleich dehnt sich jedoch auch das Wurzelwerk weiter aus - und das über Grundstücksgrenzen hinweg. Alles, was den knorrigen Hölzern in die Quere kommt, ist starkem Druck ausgesetzt. Risse in Mauern und Außenwänden des Nachbarhauses oder Wölbungen auf dessen Terrasse sind anschauliche Beispiele für die Zerstörungskraft der Natur.
  • Ersatz für beschädigte Bausubstanz muss der Gartenbesitzer leisten, dem der Baum gehört. "Steht der Baum im Garten eines selbstgenutzten Einfamilienhauses, zahlt die private Haftpflichtversicherung", sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. In diesem Fall übernimmt sie die Reparaturkosten.
  • Wer dagegen Besitzer eines Mehrfamilienhauses ist oder sein Haus nicht selbst zu Wohnzwecken nutzt, sondern vermietet, ist mit einer privaten Haftpflichtversicherung für den beschriebenen Fall nicht ausreichend abgesichert. Wichtig ist dann eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherun

Quelle: CosmosDirekt (ots)

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