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Maskenlos in der U-Bahn: Neue Entwicklung beim OLG Stuttgart

Archivmeldung vom 12.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Impfkritik.de / Yurolaitsalbert - adobestock
Bild: Impfkritik.de / Yurolaitsalbert - adobestock

Beim Masken-Bußgeldverfahren des Medizin-Journalisten und Maßnahmenkritikers Tolzin bahnt sich eine neue Entwicklung an, die in zahlreichen ähnlichen Bußgeldfällen Anlass zur Hoffnung gibt: In einer Email an den Anwalt des Beschuldigten zeigt sich das Stuttgarter Oberlandesgericht geneigt, der eingereichten Rechtsbeschwerde stattzugeben. Damit könnte das Verfahren in die nächsten Instanz gehen, wobei erstmals die Rechtmäßigkeit des Maskenzwangs in Baden-Württemberg auf dem Prüfstand stünde.

In einer E-Mail an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat das OLG Stuttgart die von Rechtsanwalt Dr. Lipinski für seinen Mandanten Hans Tolzin vertretene Rechtsauffassung in zwei zentralen Punkten im Rahmen einer vorläufigen Rechtsauffassung bestätigt.

Der Vorsitzende des Bußgeldsenats bekräftigte die bisherige Auffassung seines Senats, wonach im fraglichen Tatzeitraum (hier: Mai 2020) keine ausreichende gesetzliche Rechtsgrundlage für die Anordnung landesweiter Pauschalverbote bzw. Pauschalgebote bestanden hatte.

Noch bedeutender ist jedoch, dass die Rechtsauffassung geteilt wurde, dass das Zitiergebot nicht eingehalten gewesen war! Denn der letztgenannte Punkt würde für alle Bußgeldbescheide gelten, die gegen sog. "Maskenverweigerer" (wohl genauer: Masken-Realisten, die den Sinn der nunmehr seit knapp 2 Jahren geltenden Maskenpflicht zu Recht in Zweifel ziehen) bis zum 18.11.2021 ergangen sind.

Denn erst mit Wirkung zum 19.11.2021 hat der Bundestag diesen Verfassungsverstoß geheilt (sofern man der Auffassung ist, dass das sog. Dritte Pandemiegesetz nicht seinerseits an vielen formellen und materiellen Mängeln leidet).

Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Nach dieser vorläufigen Rechtsauffassung gehen wir davon aus, dass das OLG Stuttgart der beantragten Zulassung der Rechtsbeschwerde sicher stattgeben wird. Die Entscheidung ist ein konkreter Hoffnungsschimmer für eine Vielzahl anderer Bußgeldfälle".

Tolzin war am 16. Mai 2020 in seiner Eigenschaft als Journalist mit der U-Bahn auf dem Weg zur bislang größten Kundgebung von Querdenken-711 auf dem Stuttgarter Wasen unterwegs. Ohne Mund-Nasen-Bedeckung....

Die Polizei hatte allerdings an allen U-Bahnhöfen in Stuttgart Einsatzkräfte postiert, offensichtlich um "Maskensünder" herauszugreifen.

Tolzin hatte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und war bei der Verhandlung vor dem Stuttgarter Amtsgericht von einer maskentragenden etwa 25-jährigen Richterin namens Hermelink zu 200 Euro Geldbuße verurteilt worden. Damit ging sie sogar über den Antrag der (übrigens nicht viel älteren) Staatsanwältin, die 100 Euro gefordert hatte, hinaus.

Während der Verhandlung hatte die Richterin sämtliche Beweisanträge der Verteidigung als irrelevant abgeschmettert.

Kommentar Hans Tolzin: "Offenbar ist es seit einiger Zeit in Baden-Württemberg üblich, karrierebewusste Jurastudentinnen direkt nach ihrem Abschluss - und ohne Praxiserfahrung - in die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu holen. Meiner Ansicht nach sollten Juristen dazu mindestens 10 Jahre Berufserfahrung mitbringen. Unter Kretschmann reicht offensichtlich bereits das richtige Parteibuch. Das ist aus meiner Sicht ein unhaltbarer Zustand, den wir nicht einfach hinnehmen dürfen."

Quelle: Impfkritik

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