Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Oberverwaltungsgericht verpflichtet Innenministerium zur Auskunft

Oberverwaltungsgericht verpflichtet Innenministerium zur Auskunft

Freigeschaltet am 19.10.2024 um 06:30 durch Sanjo Babić
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Bundesinnenministerium in einem Eilverfahren verpflichtet, dem Betreiber eines Online-Nachrichtenportals Auskunft zu erteilen, gegen welche Person es im Jahr 2022 mit einem anwaltlichen Unterlassungsbegehren vorgegangen ist und wie die beanstandete Äußerung lautete.

Nach Auffassung des 6. Senats hat der Betreiber eines Online-Nachrichtenportals einen verfassungsunmittelbaren presserechtlichen Auskunftsanspruch. Im konkreten Fall sei das Portal ein im Internet frei zugängliches, audiovisuelles und journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot und deshalb mit dem Auskunftsanspruch der Presse oder dem Rundfunk gleichzustellen.

Zudem bestehe ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein Aktualitätsbezug, sodass das Gericht bereits im Eilverfahren entscheide und ein Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden muss.

Der Antragsteller habe hinreichend dargelegt, dass es sich beim Vorgehen der Bundesregierung gegen regierungskritische Presseberichterstattung mit Hilfe externer Anwaltskanzleien um ein neues Phänomen handele, an dem ein großes Interesse der Öffentlichkeit bestehe. Der Beschluss ist nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts "unanfechtbar" (Beschluss vom 18. Oktober 2024 - OVG 6 S 37/24).

Quelle: dts Nachrichtenagentur



Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte wied in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige