Oberverwaltungsgericht verpflichtet Innenministerium zur Auskunft
Archivmeldung vom 19.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Bundesinnenministerium in einem Eilverfahren verpflichtet, dem Betreiber eines Online-Nachrichtenportals Auskunft zu erteilen, gegen welche Person es im Jahr 2022 mit einem anwaltlichen Unterlassungsbegehren vorgegangen ist und wie die beanstandete Äußerung lautete.
Nach Auffassung des 6. Senats hat der Betreiber eines
Online-Nachrichtenportals einen verfassungsunmittelbaren
presserechtlichen Auskunftsanspruch. Im konkreten Fall sei das Portal
ein im Internet frei zugängliches, audiovisuelles und
journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot und deshalb mit dem
Auskunftsanspruch der Presse oder dem Rundfunk gleichzustellen.
Zudem
bestehe ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein
Aktualitätsbezug, sodass das Gericht bereits im Eilverfahren entscheide
und ein Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden muss.
Der
Antragsteller habe hinreichend dargelegt, dass es sich beim Vorgehen der
Bundesregierung gegen regierungskritische Presseberichterstattung mit
Hilfe externer Anwaltskanzleien um ein neues Phänomen handele, an dem
ein großes Interesse der Öffentlichkeit bestehe. Der Beschluss ist nach
Angaben des Oberverwaltungsgerichts "unanfechtbar" (Beschluss vom 18.
Oktober 2024 - OVG 6 S 37/24).
Quelle: dts Nachrichtenagentur