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Trotz Pandemie: Corona verhindert nicht automatisch Ortstermin zur Beweisaufnahme

Archivmeldung vom 17.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"

Wir alle haben uns in den zurückliegenden Monaten daran gewöhnt, dass die Corona-Pandemie einen großen Teil des Lebens veränderte. Bestimmte Termine finden nicht mehr statt, Menschen arbeiten vermehrt im Homeoffice, im alltäglichen Umgang sind etliche Rücksichten zu wahren. (Landgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 15 OH 61/19)

Doch nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS muss nicht alles zum Stillstand kommen. Ortstermine zur gerichtlichen Beweisaufnahme sind unter bestimmten Bedingungen weiter möglich.

Der Fall: In einem Gerichtsverfahren ging es um Mängel an einem Gebäude einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Es war ein Ortstermin mit einem Sachverständigen zur Beweisaufnahme angesetzt. Dazu eingeladene Beteiligte meldeten allerdings Zweifel an, ob die Veranstaltung überhaupt durchgeführt werden könne. Sie verwiesen auf die Gefahren durch die Pandemie und forderten eine Verlegung des Termins.

Das Urteil: Die Richter des Landgerichts Saarbrücken betrachteten die Angelegenheit als nicht ganz so dramatisch. Die Angst vor dem Virus reiche nicht aus, um eine Verlegung zu begründen. Es liege an dem Sachverständigen, der den Beweisaufnahmetermin leite, für den notwendigen Infektionsschutz (zum Beispiel mit Abstand und Masken) zu sorgen. Außerdem gelte: Wer als Partei partout nicht daran teilnehmen möchte, der könne sich ja vertreten lassen.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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