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Was ist erlaubt bei Download, Streaming und Co.?

Archivmeldung vom 13.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: obs/Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Bild: obs/Advocard Rechtsschutzversicherung AG

Anfang Juni sorgten Razzien und Festnahmen bei den Betreibern von Online-Filmportalen für Schlagzeilen und hitzige Diskussionen im Internet. Zurück bleiben verunsicherte User - denn gerade im Internet ist vielen nach wie vor unklar, was bei Musik, Filmen und Bildern erlaubt oder verboten ist.

Generell sollte man davon ausgehen, dass es auch im Internet so gut wie nichts gratis gibt. Musik und Filme unterliegen dem Urheberrecht. Kostenpflichtige Download-Portale sind meistens unbedenklich. "Hier haben die Künstler dem Download zugestimmt", erklärt Anja-Mareen Decker, Rechtsexpertin der Advocard Rechtsschutzversicherung. "Es handelt sich bei solchen Portalen lediglich um einen weiteren Vertriebsweg." Laut Paragraph 15 des Urheberrechtsgesetzes haben Urheber oder andere Rechteinhaber (wie Filmstudios oder Plattenfirmen) das alleinige Verbreitungsrecht. Das bedeutet, dass nur der Künstler oder sein Vertreter bestimmt, wo und wie geistiges Eigentum angeboten wird. Bei kostenlosen Downloads kann man eigentlich immer davon ausgehen, dass eine solche Einwilligung nicht vorliegt. Wer unsicher ist, ob seine Download-Quelle legal ist, sollte sich unbedingt im Impressum oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Überblick verschaffen. Sollten dann immer noch Zweifel an der Seriosität des Anbieters bestehen, gibt die Bundeszentrale Verbraucherschutz Auskunft.

Filesharing - ein klarer Gesetzesverstoß

Klare rechtliche Verhältnisse herrschen vor allem beim sogenannten Filesharing. Mit Hilfe spezieller Programme können Nutzer Filme, Musik oder Programme schnell und einfach austauschen. Was viele nicht wissen: Die Programme erlauben nicht nur das Downloaden, sondern geben auch anderen Nutzern die Möglichkeit, Daten vom eigenen PC zu laden. Anja-Mareen Decker erklärt: "Der Nutzer derartiger Programme macht sich (oft ungewollt) der Vervielfältigung strafbar. Denn anders als der Name Tauschbörse vermuten lässt, werden Daten nicht getauscht, sondern schlichtweg vervielfältigt."

Live-Streaming

Eine rechtliche Grauzone wird über das sogenannte Streaming betreten. Hierbei werden Filme und Musik nicht mehr auf den eigenen Rechner geladen, sondern "live" im Internet angesehen. Viele Fernsehsender bieten beispielsweise Sendungen derart auf ihrer Homepage an. Das ist auch rechtens. Problematisch wird es, wenn unrechtmäßig vervielfältigte Daten angeboten werden. Bei Online-Versionen der neuesten Kinofilme, die mit Handkamera im Kino abgefilmt wurden, ist der Fall offensichtlich: Derartige Angebote sind illegal. Aber oft ist der Unterschied zwischen legalen und illegalen Inhalten schwer erkennbar. "Wenn man sich solcher Angebote bedient, muss man sich immer bewusst sein, dass es riskant ist", gibt Anja-Mareen Decker zu bedenken. "Bislang gibt es in Deutschland weder ein klares Gesetz noch ein Gerichtsurteil, das die Rechtslage eindeutig klären würde. Gerade wegen dieser unsicheren Rechtslage ist Vorsicht geboten."

Der Videorecorder im Internet

Das private Aufzeichnen von Fernsehsendungen über sogenannte Online-Videorekorder ist hingegen legal. Das bestätigte das Oberlandesgericht Dresden in einem Urteil Anfang Juli dieses Jahres. Das Gericht entschied, dass es sich bei der Vervielfältigung der Fernsehsendungen im Internet um legale Privatkopien handelte. Zwar können sich einzelne Fernsehsender ihr Angebot für eine derartige Vervielfältigung sperren lassen. Der Endverbraucher ist nach diesem Urteil allerdings in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Quelle: Advocard Rechtsschutzversicherung AG (ots)

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