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BGH-Urteil lässt PKV-Versicherer jubeln - Fachanwalt zu den Folgen

Archivmeldung vom 24.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Des einen Freud ist des anderen Leid. Was Verbraucher fürchteten, ist nun durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bittere Realität geworden: Bei der Überprüfung der Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird nicht die Treuhänder-Unabhängigkeit untersucht. Müssen Verbraucher von nun an jede Beitragserhöhung schlucken? Antworten und Tipps gibt die Krankenkassen-Zentrale im Interview mit dem Fachanwalt Dr. Pilz und auf ihrem Portal unter https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/beitragsanpassung.

Zivilgerichte prüfen Treuhänder-Unabhängigkeit nicht

Ohne mathematische Treuhänder geht in der Privaten Krankenversicherung nichts. Kalkulieren Versicherungsunternehmen ihre Beiträge neu, haben Treuhänder die Anpassungen nach rechtlichen Vorgaben zu prüfen. In etlichen Gerichtsverfahren stand die Frage im Raum, ob deren Unabhängigkeit tatsächlich gegeben sei.

Der BGH gab mit seinem Urteil nun Antwortet darauf: Wird vor Gericht um die Prämienanpassungen der PKV gestritten, wird die Unabhängigkeit der Treuhänder vor Zivilgerichten nicht geprüft. Die betroffene Private Krankenversicherung Axa, der PKV-Verband sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sehen sich damit in ihrer Auffassung bestätigt.

Dr. Pilz im Interview: Was das Urteil für Verbraucher bedeutet

Dr. Knut Pilz, für viele Betroffene das Gesicht im PKV-Treuhänderstreit, beantwortete der Krankenkassen-Zentrale Fragen zu den Folgen des Urteils.

Als Fachanwalt, der bereits an die einhundert Fälle zu der Problematik betreut hat, kann dem verkündeten Urteil durchaus Positives für die Versicherten abgewinnen: Erstmalig hat der BGH bestätigt, dass die Versicherten einen rechtlichen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Begründung ihrer Tarifanpassung haben. Fehlt diese, sei auch die Erhöhung unwirksam. Somit lohnt es sich auch weiterhin für Verbraucher, die jährlich eingehenden Beitragsanpassungen gerichtlich prüfen zu lassen.

Das ausführliche Interview finden Interessierte bei der Krankenkassen-Zentrale unter www.krankenkassenzentrale.de/wiki/beitragsanpassung#urteil.

Über die Krankenkassen-Zentrale

Krankenkassenzentrale.de ist eine zentrale Anlaufstelle für Gesundheit, Ernährung, Versicherungen, Vorsorge

Quelle: Krankenkassenzentrale (ots)

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