Mieterabfindungen vor Renovierungen als WerbungskostenAbfindungen an Mieter, um diese zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu bewegen und das Objekt anschließend renovieren zu können, sind nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sofort abziehbare Werbungskosten.
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